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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage HFA - VO/3668/2014

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

A. Der Haupt- und Finanzausschuss wird gebeten,

 

gem. § 28 GemHVO von folgenden Informationen zur Entwicklung im Ergebnishaushalt 2014 Kenntnis zu nehmen:

 

  1. Im Produkt 515720Hilfen für junge Menschen und deren Familien“ werden derzeit Mehraufwendungen/-auszahlungen in Höhe von rd. 2,1 Mio. erwartet.

 

Eine Deckung der Mehraufwendungen/-auszahlungen im Budget des Fachbereiches 5 scheint nach gegenwärtigem Kenntnisstand in einem Umfang von 955 T€glich, so dass eine Budgetüberschreitung von 1,15 Mio. verbleibt.

 

  1. Die genannten Mehraufwendungen sind der aktuelle Stand. Sie können sich im weiteren Verlauf noch nach oben oder unten verändern.

 

  1. Ob die Budgeberschreitung im Dezernatsbudget aufgefangen werden kann, ist noch nicht abzusehen.

 

 

B. Der Haupt- und Finanzausschuss wird deshalb gebeten zu beschließen:

 

  1. Zur Deckung der Mehraufwendungen/-auszahlungen wird entsprechend den Regeln für die Budgetierung zunächst formal der fachbereichsübergreifenden Inanspruchnahme der Deckungsfähigkeit in derzeit noch nicht konkret zu beziffernder Höhe innerhalb des Dezernates II grundsätzlich zugestimmt.

 

  1. nnen die Mehraufwendungen/-auszahlungen im Jahresabschluss 2014 durch Ausgleich innerhalb des Dezernatsbudgets nicht aufgefangen werden, wird auf die Vorbelastung des Budgets 2015 verzichtet (vgl. Ziffer 1.5.2 der Budgetregeln).

 

  1. Der Stadtverordnetenversammlung ist hiervon nachträglich Kenntnis zu geben.

 

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Sachverhalt

Begründung:

Nach § 28 GemHVO ist die Stadtverordnetenversammlung zu unterrichten, wenn sich abzeichnet, dass sich das geplante Ergebnis des Ergebnis- und Finanzhaushalts wesentlich verschlechtert.

 

Im Weiteren sind nach den Budgetregeln Mehraufwendungen und Mehrauszahlungen eines Fachdienstbudgets/Sonderbudgets zunächst im Fachbereichsbudget, dann mit Zustimmung des Haupt- und Finanzausschusses im Dezernat zu decken. Erst wenn das nicht möglich ist, kommt eine überplanmäßige Aufwendung bzw. Auszahlung in Betracht. Liegen deren Voraussetzungen allerdings nicht vor, wird das Budget des Folgejahres mit der Überschreitung belastet.

 

Derzeit zeichnet sich keine vollständige Deckung im Budget des Fachbereichs 5 ab, welche sich wahrscheinlich auch nicht auf Dezernatsebene auffangensst. Andererseits kommt zurzeit auch noch keine überplanmäßige Aufwendung bzw. Auszahlung in Betracht, weil die vorliegenden Zahlen noch zu wenig über den endgültigen Stand aussagen. Der Beschlussvorschlag hält deshalb die Optionen offen.

 

Die Budgetüberschreitung im Produkt 515720 „Hilfe für Junge Menschen und deren Familie“ begründet sich wie folgt:

 

Das Produkt 515720 weist für 2014 ordentliche Aufwendungen von rd. 11 Mio. € (ohne Personal) aus. Für das Haushaltsjahr 2014 ist jedoch zu erwarten, dass die Budgetmittel für die noch anfallenden Aufwendungen und Auszahlungen wahrscheinlich nicht ausreichen werden und das Budget um rd. 2,1 Mio. € überschritten wird. Innerhalb des Fachbereichs 5 sowie auf Dezernatsebene wurde bereits abgeklärt, ob hier eine Deckung dieser Mehraufwendungen bzw. -auszahlungen erfolgen kann. Nach dem gegenwärtigen Sachstand darf voraussichtlich mit einer Deckung in Höhe von 955 T€ aus dem Produkt 515810 „Kindertagesbetreuung“ gerechnet werden. Diese Mittel werden aufgrund einer zum 01.01.2014 in Kraft getretenen Rechtsänderung nicht an die Freien Träger weitergeleitet, sondern vom Land direkt an diese gezahlt. Somit unterbleibt jedoch auch die Vereinnahmung des Betrags auf der Ertragsseite. Auf der Aufwandsseite ergibt sich daraus wahrscheinlich eine ungedeckte Budgetüberschreitung von rd. 1,15 Mio. €.

Das Budget ist geprägt durch die Aufwendungen für Hilfen zur Erziehung, Hilfen für junge Volljährige, Eingliederungshilfen für seelisch behinderte junge Menschen und artverwandte Hilfen sowie für damit in engem Zusammenhang stehende Leistungen wie Kostenerstattung an andere Jugendämter, insgesamt Leistungen nach dem SGB VIII. Auf Gewährung dieser Leistungen bestehen bundesgesetzlich geregelte individuelle Rechtsansprüche. Der dem Jugendamt zugewiesene Auftrag gebietet es, Hilfe zu leisten, wenn eine dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist und die Hilfe für seine Entwicklung geeignet und notwendig ist. Es handelt sich um Pflichtaufgaben.

Die Höhe der Aufwendungen für Erziehungshilfen wird von komplexen Wirkungszusammenhängen und individuellen und gesellschaftlichen Entwicklungen sowie den gesetzlichen Vorgaben beeinflusst, so dass eine genaue Bezifferung der Ansätze sowie auch des Mehrbedarfs zurzeit noch nicht erfolgen kann.

Im Wesentlichen zur Erhöhung der Kosten tragen die Honorare für Jugend- und Familienhelfer bei. Hier besteht weiterhin der Trend weg von der Inanspruchnahme kostengünstiger Honorarkräfte und hin zur notwendig werdenden Inanspruchnahme hoch professionalisierter Angebote Freier Träger, so dass hier eine Kostensteigerung erfolgt. Zudem werden aufgrund der Tatsache, dass innerhalb der Stadt Marburg keine Pflegestellen mehr zur Verfügung stehen, vermehrt Kinder in wesentlich kostenintensiveren Erziehungsstellen von Tgern innerhalb und außerhalb Hessens untergebracht.

Neben den vorgenannten Faktoren ist eine seit Jahresbeginn weiter feststellbare Fallzahlensteigerung bei den zahlungsrelevanten Hilfen von 484 auf 520 für diesen Mehrbedarf verantwortlich. Aktuell werden 98 Familien in Rahmen einer Familienhilfe betreut und zudem erhalten 30 Familien eine flexible Hilfe gemäß § 27 Abs. 2 SGB VIII. Bei diesen Hilfen ist eine Fallzahlsteigerung von 30 % seit Beginn des Jahres zu verzeichnen. Zudem gibt es einen kontinuierlichen Anstieg bei den minderjährigen unbegleiteten Flüchtlingen.

Zum 01.12.2014 werden im Bereich der Stadt Marburg zusätzlich 14 Plätze zur Verfügung gestellt. Zu berücksichtigen hierbei ist, dass diese Kosten von einem durch das Bundesverwaltungsamt bestimmten Kostenträger erstattet werden, sich jedoch erstmal bei den Aufwendungen und Auszahlungen niederschlagen.

Ausgehend von der gegenwärtigen Rechnungsstellung der Leistungserbringer und der Tatsache, dass noch Rechnungen für 2,5 bis 3 Monate fehlen, muss derzeit von dem o. g. Mehrbedarf ausgegangen werden. Wesentliche Forderungen, die sich noch auf 2014 beziehen, werden uns darüber hinaus erst im I. Quartal des kommenden Jahres erreichen.

Da die Mehraufwendungen in dem betroffenen Budget nicht durch eine fehlerhafte Budgetbewirtschaftung entstanden sind, wird auf die in den Budgetregeln vorgesehene Vorbelastung des Budgets des Folgejahres verzichtet.

 

 

 

 

Egon Vaupel

Oberbürgermeister

                            Ausdruck vom: 26.11.2014

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