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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/3683/2014

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgende Beschlüsse zu fassen:

 

 

1.              Der geprüfte Jahresabschluss 2011 in der Fassung vom April 2014 (Vorlagen-Nr. VO/3171/2014) wird beschlossen und damit werden die Ergebnisse der Jahresrechnung wie folgt festgesetzt:

 

              Jahresergebnis des Ergebnishaushalts (Überschuss):              2.965.564,86

 

              Finanzmittelfehlbetrag:                                                                      25.328.612,63

 

              Finanzmittelbestand zum 31.12.2011:                                          3.806.598,12

 

 

2.              Dem Magistrat wird für die Jahresrechnung der Stadt Marburg aufgrund des Schlussberichtes des Prüfungsamtes gem. § 114 HGO Entlastung erteilt.

 

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Sachverhalt

Begründung:

 

Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 16.05.2014 wurde der Jahresabschluss 2011 gem. § 112 HGO i. V. mit § 51 Ziffer 9 HGO zur Kenntnis genommen und dem Prüfungsamt der Universitätsstadt Marburg zur Prüfung zugeleitet.

 

Das Prüfungsamt hat den Jahresabschluss 2011 (Stand: 25.04.2014) aufgrund des § 128 Abs. 1 HGO im Zeitraum von Juni bis September 2014 geprüft und das Ergebnis der Prüfung gemäß § 128 Abs. 2 HGO in dem als Anlage beigefügten Schlussbericht zusammengefasst.

 

Bestandteile des Jahresabschlusses 2011 sind nach § 112 Abs. 2 HGO die Vermögensrechnung (Bilanz), die Ergebnisrechnung und die Finanzrechnung. Der Jahresabschluss ist durch einen Rechenschaftsbericht zu erläutern (§ 112 Abs. 3 HGO). Ihm sind weitere Anlagen beizufügen, die sich aus den Bestimmungen der GemHVO ergeben. Diese Unterlagen liegen den Stadtverordneten bereits vor (Stadtverordnetenversammlung vom 16.05.2014).

 

Das Prüfungsamt hat die Prüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2011 abgeschlossen und das Ergebnis in dem Schlussbericht zusammengefasst.

 

Die vom Prüfungsamt durchgeführte Prüfung führte zu keiner Einschränkung des Prüfvermerkes.

 

Nach § 113 HGO legt der Magistrat nach Abschluss der Prüfung durch das Prüfungsamt (§ 128 HGO) den Jahresabschluss mit dem Schlussbericht des Prüfungsamtes der Stadtverordnetenversammlung zur Beratung und Beschlussfassung vor.

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt nach § 114 HGO über den vom Prüfungsamt geprüften Jahresabschluss bis spätestens 31. Dezember des zweiten auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres und entscheidet zugleich über die Entlastung des Magistrats. Wegen der Umstellung auf die doppische Haushaltsführung und den damit einhergehenden Verzögerungen konnte die Frist nicht eingehalten werden, was im Übrigen auf die Mehrzahl aller Kommunen in Hessen zutrifft.

 

Der Schlussbericht sowie die Jahresrechnung mit den dazugehörigen Anlagen können im Prüfungsamt, Markt 9, III. Stock, eingesehen werden.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss wird die Vorlage vorab beraten.

 

 

 

 

 

Egon Vaupel

Oberbürgermeister

 

Anlage

                            Ausdruck vom: 02.12.2014

                            Seite: 1/2

 

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