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Ratsinformation
Kleine Anfrage - VO/3709/2014
Grunddaten
- Betreff:
-
Kleine Anfrage des Stadtverordneten Steffen Rink
SPD-Fraktion (Nr. 05/19.12.2014)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Norbert Wagner
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Geplant
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|
Stadtverordnetenversammlung
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Kenntnisnahme
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19.12.2014
|
Sachverhalt
Die Marburger Außenstadtteile sind bis 2023 als Förderschwerpunkt im Hessischen Dorfentwicklungsprogramm anerkannt worden.
Der kommunale Investitionsrahmen in diesen 9 Jahren Dorfentwicklung besteht aus einem festen Sockelbetrag, der zunächst nicht projektbezogen, sondern je nach Anzahl der Ortsteile gestaffelt ist. Dieser Sockelbetrag ist die max. kommunale Investitionssumme, die im Rahmen der Dorfentwicklung gefördert wird.
Für Marburg liegt der Sockelbetrag bei einem Investitionsvolumen von 1.500.000,-- €; die Förderquote beträgt 60-65 % auf die (Netto)Investitionssumme. Die jeweilige Förderquote wird für die einzelnen Kommunen jährlich durch die WI-Bank festgelegt.
Der Finanzbedarf für die Dorfentwicklung liegt für die Stadt Marburg bis 2023 also bei 1,5 Mio € brutto, was bei der genannten Förderquote einen Förderbetrag von rund 800.000,-- € bedeutet.
Schwerpunkt der kommunalen Investitionen wird die Stärkung der Innenentwicklung sein und hier in erster Linie Projekte zur Förderung der kommunalen Infrastruktur und der Daseinsvorsorge. Die einzelnen Themen und Projekte werden im Rahmen des „Integrierten kommunalen Entwicklungskonzeptes“ gemeinsam in den Stadtteilen erarbeitet und von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen.
Die Förderung von privaten Bauvorhaben geht nicht zu Lasten des Sockelbetrages. Hierfür steht beim Fachdienst Dorfentwicklung des Landkreises ein eigenes Budget an Landesmitteln zur Verfügung.
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