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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Kleine Anfrage - VO/3714/2014

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Der Magistrat wird gebeten, Auskunft zu erteilen, inwieweit es Überlegungen gibt, das Neujahrsfeuerwerk örtlich und zeitlich so einzuschränken, dass das Ausmaß der Feinstaubbelastung reduziert wird bzw. der Feinstaubbelastungsobergrenze angepasst wird? Ich verweise auf den Artikel vom 3.1. 2014 in der OP: „Dicke Luft“.

 

 

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Sachverhalt

 

In Marburg gibt es zwei Luftmessstationen in der Gutenbergstraße und in der Universitätsstraße. Die Messwerte zeigen zwar in den Silvesternächten (wie zuletzt in der Silvesternacht 2013/2014) eine deutliche Zunahme der Feinstaubkonzentration, beide Stationen halten die genannten Grenzwerte jedoch im gesamten Jahresverlauf ein. Zudem finden sich auch zu anderen Jahreszeiten einzelne Tage mit ähnlich erhöhten Werten wie in den Silvesternächten.

Feuerwerke werden im bundesweit gültigen Sprengstoffrecht reguliert. Grundsätzlich verboten ist das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern.

Es besteht weiter die Möglichkeit, Feuerwerke in der Nähe von besonders brandempfindlichen Gebäuden und Feuerwerke mit ausschließlicher Knallwirkung in bestimmten dichtbesiedelten Bereichen zu untersagen. Dabei sind normale Wohngebiete keine dichtbesiedelten Bereiche.

Eine Rechtsgrundlage, die es ermöglicht, Feuerwerke zu verbieten, um die Feinstaubbelastung zu reduzieren, existiert nicht. Hierfür wäre eine Änderung der Sprengstoffverordnung notwendig.

 

 

 

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