Universitätstadt Marburg

?

Hauptnavigation der Seite

Kartenanwendung der Stadt Marburg

Seiteninhalt

Inhaltsbereich der Seite
Sie sind hier: Politik & Stadtgesellschaft > Stadtpolitik > Stadtparlament (STVV)

Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Antrag der Fraktion Marburger Linke - VO/3773/2015

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschluss:

1. Das Sozialamt schreibt umgehend alle volljährigen dauerhaft erwerbsunfähigen Personen mit Behinderung (ggf. BetreuerInnen)an, die derzeit Grundsicherungsleistungen nach §§ 41 SGB XII ff mit Regelbedarfsstufe 3 beziehen und einen eigenen Haushalt in Haushaltsgemeinschaft führen, und fordert diese auf, zum nächsten Monat eine Neuberechnung ihrer Leistungen zu beantragen, unter Berücksichtigung der dazu ergangenen Rechtsprechung der Bundessozialgerichts-Urteile vom 23.07.14, B 8 SO 14/13 R, B 8 SO 31/12 R, B 8 SO 12/13 R, die den Bezug der Regelbedarfsstufe 1 ermöglichen.

2. Dem Schreiben wird ein vorformulierter Antrag auf Neuberechnung der Einstufung in die Regelbedarfsstufe 1 beigefügt, das folgenden Wortlaut hat:

Absender

An das Grundsicherungsamt

Grundsicherungsleistungen  für (Name, Adresse, Aktenzeichen)

Sehr geehrte Damen und Herren,

das Bundessozialgericht hat am 23.7.2014 in drei Verfahren entschieden, dass voll erwerbsgeminderte volljährige Grundsicherungsbezieher nach §$ 41 ff SGB XII, die sich an der gemeinsamen Haushaltsführung mit Angehörigen beteiligen, Anrecht auf Leistungen der Regelbedarfsstufe 1 an Stelle der niedrigeren Regelbedarfsstufe 3 haben. Dieser Sachverhalt trifft auf mich zu, ich beteilige mich in folgender Weise an der Haushaltsführung (....).

Ich beantrage daher, zum kommenden Monat mir

1. für die Zukunft Leistungen nach Regelbedarfsstufe 1 zu gewähren, und

2. eine Nachzahlung nach § 44 SGB X i.V.m. § 116a SGB XII in Höhe des Differenzbetrags von Regelbedarfsstufe 3 und 1 für den Zeitraum eines Jahres nach Antragsstellung.

mit freundlichen Grüßen

Leistungsberechtigter bzw Betreuer/in

 

 

Reduzieren

Sachverhalt

Begründung

Das Bundessozialgericht hat mit 3 Urteilen vom 23.07.2014 entschieden, dass die Einstufung von volljährigen erwerbsunfähigen Grundsicherungsbeziehern, die in Haushaltsgemeinschaft mit Angehörigen leben, in die Regelbedarfsstufe 3 unzulässig ist.  In drei Verfahren  führte das Gericht in den jetzt vorliegenden Urteilen aus, dass grundsätzlich ein Anspruch auf den vollen Regelsatz nach der Regelbedarfsstufe 1 in Betracht komme.

r die Zuordnung zur Regelbedarfsstufe 1 ist damit nicht entscheidend, dass ein eigener Haushalt vollständig oder teilweise geführt wird; es genügt vielmehr, dass der Leistungsberechtigte einen eigenen Haushalt gemeinsam mit einer Person gegebenenfalls mit Eltern oder einem Elternteil führt, die nicht sein Partner ist. Lediglich wenn keinerlei Haushaltsführung beim Zusammenleben mit einer anderen Person festgestellt werden kann, ist ein Anwendungsfall der Regelbedarfsstufe 3 denkbar. (...)

Anknüpfungspunkt für die Qualifizierung einer gemeinsamen Haushaltsführung beim Zusammenleben von erwachsenen Personen ist dabei nicht die individuelle Fähigkeit der Mitglieder der Haushaltsgemeinschaft, einen Haushalt auch ohne Unterstützungsleistungen eines anderen allein meistern zu können; vielmehr ist ausreichend die Beteiligung an der Haushaltsführung im Rahmen der jeweiligen geistig-seelischen und körperlichen Leistungsfähigkeit. Ansonsten würden bestimmte Lebens- und Wohnformen schlechter gestellt als andere, ohne dass hierfür eine sachliche Rechtfertigung ersichtlich wäre.“ (BSG v. 23.7.2014, B 8 SO 14/13 R, B 8 SO 12/13 R und B 8 SO 31/12 R)

Damit ist das BMAS, Rundschreiben vom 8.8.2014 überholt, wonach die Sozialämter vor den schriftlichen Entscheidungsgründen keine neuen Bescheide Anpassung erlassen müssten. Das Sozialamt der Stadt Marburg muss jetzt handeln, und seiner Rechtspflicht zur Beratung und Neubescheidung nach § 14 SGB I nachkommen.

 

Halise Adsan, Tanja Bauder-Wöhr, Henning Köster und Jan Schalauske

 

Loading...
Legende
selbst zuständig
selbst zuständig
eigenes Amt zuständig
eigenes Amt zuständig
anderes Amt zuständig
anderes Amt zuständig
andere Zuständigkeit
andere Zuständigkeit
selbst verantwortlich
selbst verantwortlich
andere Verantwortlichkeit
andere Verantwortlichkeit
Aufgabe bearbeiten
Aufgabe bearbeiten
NA
TOP
Keine Zusammenstellung
Keine Zusammenstellung
Dokument erstellen
Dokument erstellen
Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen
Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen
Dokument auswählen
Dokument auswählen
Mobile Navigation schliessen