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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Kleine Anfrage - VO/3778/2015

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

In der Wilhelm-Roser-Straße hat sich eine Initiative besorgter Eltern gebildet, die konkrete Maßnahmen gegen die Raserei dort fordern. Was war das Ergebnis der Gespräche mit Herrn Schröder? Welche Zusagen wurden gemacht  und wann wird welche Zusage umgesetzt?

 

 

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Sachverhalt

 

In einem ersten Gespräch mit Bewohnern wurden verschiedene Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssituation in der Wilhelm-Roser-Straße erörtert. Dabei wurde zunächst die Durchführung von  Verkehrserhebungen in der Wilhelm-Roser-Straße und in der Gabelsberger Straße als Grundlage für die weitere Diskussion sowie die Anbringung einer Geschwindigkeitsanzeigetafel vereinbart. Die Geschwindigkeitsanzeigetafel wurde im Oktober 2014 installiert.

 

Nach Vorlage der Ergebnisse der Erhebungen wurden in einem weiteren Gespräch mit Beteiligung der Bewohner und Vertretern der städtischen Fachdienste Tiefbau und Straßenverkehr vor Ort folgende Punkte besprochen:

 

-              Die Einrichtung einer Einbahnregelung -zur Vermeidung der Befahrung des Gehweges in dem Engstellenbereich-  wird von allen Beteiligten nicht favorisiert.

 

-              Zur Verbesserung der Situation für die Fußnger und zur Verringerung der tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeit ist durch den Fachdienst Tiefbau eine Planung mit versetztem Parken auch auf der Gehwegseite zu erstellen. Diese Planung liegt zwischenzeitlich vor und wird demnächst mit den Bewohnern erörtert.

 

-              Um ein Befahren des Gehweges zu verhindern, wurden konkret verschiedene Standorte für die Anbringung von kleinen Baken (wie in der Ketzerbach im Bereich der Bushaltestelle) auf dem Gehweg direkt hinter den Bordsteinen festgelegt. Um Behinderungen für Blinde und Sehbehinderte zu vermeiden, wird diese Maßnahme noch mit der Blista abgestimmt. Wenn von dort keine Bedenken bestehen, können die Baken zeitnah bestellt und angebracht werden.

 

-              Zur Verbesserung der Akzeptanz der zulässigen Höchstgeschwindigkeit wird die Beschilderung „Beginn der Tempo 30-Zone“ durch größere Verkehrszeichen ersetzt und es werden zusätzliche Markierungen „30“ auf der Fahrbahn aufgebracht (Umsetzung im Frühjahr 2015).

 

 

 

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