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Ratsinformation
Kleine Anfrage - VO/3778/2015
Grunddaten
- Betreff:
-
Kleine Anfrage des Stadtverordneten Henning Köster, Fraktion Marburger Linke, (Nr. 13/30.01.2015)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Norbert Wagner
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Kenntnisnahme
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30.01.2015
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Sachverhalt
In einem ersten Gespräch mit Bewohnern wurden verschiedene Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssituation in der Wilhelm-Roser-Straße erörtert. Dabei wurde zunächst die Durchführung von Verkehrserhebungen in der Wilhelm-Roser-Straße und in der Gabelsberger Straße als Grundlage für die weitere Diskussion sowie die Anbringung einer Geschwindigkeitsanzeigetafel vereinbart. Die Geschwindigkeitsanzeigetafel wurde im Oktober 2014 installiert.
Nach Vorlage der Ergebnisse der Erhebungen wurden in einem weiteren Gespräch mit Beteiligung der Bewohner und Vertretern der städtischen Fachdienste Tiefbau und Straßenverkehr vor Ort folgende Punkte besprochen:
- Die Einrichtung einer Einbahnregelung -zur Vermeidung der Befahrung des Gehweges in dem Engstellenbereich- wird von allen Beteiligten nicht favorisiert.
- Zur Verbesserung der Situation für die Fußgänger und zur Verringerung der tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeit ist durch den Fachdienst Tiefbau eine Planung mit versetztem Parken auch auf der Gehwegseite zu erstellen. Diese Planung liegt zwischenzeitlich vor und wird demnächst mit den Bewohnern erörtert.
- Um ein Befahren des Gehweges zu verhindern, wurden konkret verschiedene Standorte für die Anbringung von kleinen Baken (wie in der Ketzerbach im Bereich der Bushaltestelle) auf dem Gehweg direkt hinter den Bordsteinen festgelegt. Um Behinderungen für Blinde und Sehbehinderte zu vermeiden, wird diese Maßnahme noch mit der Blista abgestimmt. Wenn von dort keine Bedenken bestehen, können die Baken zeitnah bestellt und angebracht werden.
- Zur Verbesserung der Akzeptanz der zulässigen Höchstgeschwindigkeit wird die Beschilderung „Beginn der Tempo 30-Zone“ durch größere Verkehrszeichen ersetzt und es werden zusätzliche Markierungen „30“ auf der Fahrbahn aufgebracht (Umsetzung im Frühjahr 2015).
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