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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/3795/2015

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Auf die Anlegung von Gehwegen wird auf Grund der örtlichen Gegebenheiten in den nachstehend aufgeführten Straßen verzichtet:

 

I.              Auf beiden Straßenseiten

 

1.              Stadtteil Cappel

              1.1              Odenwaldstraße, Stichstraße Flurstück 248/1

 

2.              Stadtteil Ginseldorf

              2.1              Zum Wallgraben

 

3.              Stadtteil Haddamshausen

              3.1              Steinnorr (Teilstück Flurstück 6 bis ausgebaute Wendemöglichkeit vor Hs.-Nr. 4)

              3.2              Steinnorr (Teilstück Flurstück 9 bis Ausbauende)

 

II.              Auf einer Straßenseite

 

4.              Stadtteil Michelbach

              4.1              Michelbacher  Straße, Stichstraße zu Hs.-Nrn. 4 und 6

 

Der Abweichungsbeschluss ist durch "Amtliche Bekanntmachung" in der Oberhessischen Presse zu veröffentlichen.

                            Ausdruck vom: 30.01.2015

                            Seite: 1/2

 

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Sachverhalt

Begründung

Gemäß § 10 Abs. 1 der Satzung über das Erheben von Erschließungsbeiträgen vom 25.11.1983, in der Fassung des I. Nachtrages vom 27.09.1984, des II. Nachtrages vom 13.12.1985 und des III. Nachtrages vom 12.06.1987, sind die zum Anbau bestimmten Straßen endgültig hergestellt, wenn sie u. a. mit beidseitigen Gehwegen ausgebaut sind.

 

Nach § 10 Abs. 2 Satz 2 kann die Stadtverordnetenversammlung jedoch im Einzelfall die Bestandteile und Herstellungsmerkmale der Erschließungsanlagen abweichend von Abs. 1 und 2 festlegen.

 

Die genannten Straßen haben allesamt nahezu ausschließliche Erschließungsfunktion für die angrenzenden Baugrundstücke. Auf Grund der jeweils verhältnismäßig geringen Frequentierung und der teilweise beengten Straßenverhältnisse ist eine Anlegung von gesonderten beidseitigen Gehwegen hier nicht erforderlich.

 

Zudem wurden die Anlagen Odenwaldstraße Stichstraße und Zum Wallgraben niveaugleich verkehrsberuhigt in Pflasterbauweise hergestellt. Eine gesonderte Anlegung von Gehwegen entfällt hierbei.

 

Die jeweiligen Ortsbeiräte wurden vorab über die Verzichtsabsicht informiert.

 

 

 

Dr. Franz Kahle

Bürgermeister

 

Anlage

Lagepläne

 

Beteiligung an der Vorlage durch:

FB 6

FD 60

FD 60.1

 

 

K

K

B

 

 

A: Anhörung; B: Beteiligung; K: Kenntnisnahme; S: Stellungnahme

 

 

Beschlussfolgeabschätzung

 

1. Einmalkosten

Veröffentlichungskosten der Amtlichen Bekanntmachung, ca. 200 €.

 

2. Folgekosten

Keine

 

3. Weitere Auswirkungen

Der Verzichtsbeschluss ist Voraussetzung für die Abrechnung der Erschließungsbeiträge nach dem Baugesetzbuch.

                            Ausdruck vom: 30.01.2015

                            Seite: 1/2

 

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