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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Antrag der Fraktion Marburger Linke - VO/3812/2015

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

1. Der Magistrat und die Stadtverwaltung werden gebeten, mit einer örtlichen Krankenkasse einen Vertrag gem. § 264 Abs. 1 SGB V zu verhandeln und abzuschließen, sodass Asylbewerber/innen zukünftig grundsätzlich eine Versichertenkarte erhalten und sich im Regelfall direkt zur Behandlung an eine/n Ärztin/Arzt wenden können. Ggf. sollen der Landkreis Marburg-Biedenkopf und weitere Städte und Gemeinden im Kreis in diese Maßnahme miteinbezogen. Notwendige Absprachen mit dem Land Hessen sollen getroffen werden.

2. Die Stadtverordnetenversammlung fordert die Bundesregierung und die Landesregierung auf, Asylbewerber/innen und allen anderen Gefchteten grundsätzlich eine Gesundheitsversorgung in demselben Umfang zu ermöglichen wie allen „regulär“ Krankenversicherten. Gesundheit ist ein Menschenrecht.

3. Die Stadtverordnetenversammlung begrüßt die Aktivitäten von zivilgesellschaftlichen Gruppen, die Gesundheitsversorgung von Geflüchteten, die aufgrund ihres Aufenthaltsstatus keine oder nur eine unzureichende Krankenversicherung haben, zu verbessern.

 

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Sachverhalt

Begründung

Der abzuschließende Vertrag dient der Übernahme der Krankenbehandlung von Leistungsberechtigten nach §§ 1, 1a Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), die gegenüber der Universitätsstadt Marburg Anspruch auf Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt bzw. sonstige Leistungen zur Sicherung der Gesundheit nach §§ 4 und 6 AsylbLG haben.

Ziel des Vertrages ist, auch allen Leistungsberechtigten nach Asylbewerberleistungsgesetz eine Krankenversicherungskarte zur Verfügung zu stellen. Damit soll gewährleistet werden, dass im Krankheitsfall schnell und unbürokratisch medizinische Hilfe in Anspruch genommen werden kann. Derzeit muss vor einem Arztbesuch zunächst ein Behandlungsschein beantragt und amtlich ausgestellt werden. Über den Vertrag bzw. die Versichertenkarte kann dieses Verfahren im Sinne der Betroffenen im Regelfall verkürzt werden und städtische Stellen werden zudem entlastet.

Die Stadtstaaten Bremen und Hamburg (seit 2012) geben auf Grundlage entsprechender Verträge mit Krankenkassen allen Leistungsberechtigten nach AsylbLG eine Versichertenkarte aus. Beschlüsse für eine solche Regelung haben weitere Städte gefasst, zuletzt z.B. Rostock und Bonn. Zwar bleiben aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen des Asylbewerberleistungsgesetzes trotz Ausgabe der Krankenversichertenkarten auch weiterhin einige Leistungseinschränkungen für AsylbewerberInnen bestehen, beispielsweise wenn es um zusätzliche Leistungen, Zahnersatz o.Ä. geht.

Der Zugang zu einer Krankenversicherungskarte für Asylbewerber/innen ist ein wichtiger Schritt, der einen Abbau von Diskriminierung und einen wesentlich unbürokratischeren Zugang von Geflüchteten zur medizinischen Versorgung beinhaltet.  Notwendig ist zudem eine umfassende Gleichstellung von Geflüchteten bei der Gesundheitsversorgung, für die insbesondere die Bundesregierung verantwortlich ist.

Halise Adsan, Tanja Bauder-Wöhr, Henning Köster, Jan Schalauske

 

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