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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/3831/2015

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten,

 

den I. Nachtrag zur Änderung der Satzung der Universitätsstadt Marburg über den Schutz von Bäumen zu beschließen.

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Sachverhalt

Begründung:

 

In der gültigen Satzung der Universitätsstadt Marburg über den Schutz von Bäumen ist eine redaktionelle Änderung notwendig.

 

In § 10 Abs. 1 c) Ordnungswidrigkeiten ist geregelt, dass derjenige, der vorsätzlich oder fahrlässig einer Nebenbestimmung gem. § 6 Abs. 3 nicht nachkommt, eine Ordnungswidrigkeit begeht. Die Nebenbestimmungen der Genehmigung sind jedoch in § 6 Abs. 2 geregelt.

 

Daher ist § 10 Abs. 1 c) entsprechend zu korrigieren.

 

 

 

Egon Vaupel                                                                                    Dr. Franz Kahle

Oberbürgermeister                                                                      rgermeister

 


 

I. Nachtrag

 

zur Satzung der Universitätsstadt Marburg über den Schutz von Bäumen

 

Aufgrund der §§ 5 und 51 Nr. 6 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 07.03.2005 (GVBl. I 2005, 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18.07.2014 (GVBl S. 178) und der §§ 12 und 32 des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Bundesnaturschutzgesetz (HAGBNatSchG) in der Fassung vom 20.12.2010 (GVBl. I. 2010, 629), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 27.06.2013 (GVBl. S. 458) hat die Stadtverordnetenversammlung der Universitätsstadt Marburg in ihrer Sitzung am 27.03.2015 den folgenden I. Nachtrag zur Satzung der Universitätsstadt Marburg über den Schutz von Bäumen beschlossen:

 

I.

In § 10 Abs. 1 c) wird „§ 6 Abs. 3“ durch „§ 6 Abs. 2“ ersetzt.

 

II.

Dieser Nachtrag tritt am 01.05.2015 in Kraft.

 

Marburg, xx.xx.2015

DER MAGISTRAT

DER UNIVERSITÄTSSTADT MARBURG

 

 

Egon Vaupel

Oberbürgermeister

 

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