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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Kleine Anfrage - VO/3844/2015

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Was wird aus der Schulsozialarbeit in Marburg, wenn das Land diese nicht mehr finanziert?

 

 

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Sachverhalt

Es antwortet Stadträtin Dr. Weinbach.

 

Seit einigen Jahren wird das sozialpädagogische Handeln an der Schule am Schwanhof, an der Emil-von-Behring-Schule, an der Richtsberg-Gesamtschule, an der Sophie-von-Brabant-Schule, an der Astrid-Lindgren-Schule und der Geschwister-Scholl-Schule aus dem städtischen Haushalt (FD 40 bzw. FD 56) finanziert. Eine Beteiligung des Landes gibt es dabei nicht.

Die Mittel aus dem Bildungs- und Teilhabeprogramm des Bundes wurden in den Schuljahren 2012/13 sowie 2013/14 dazu verwendet, sozialpädagogisches Handeln an den beruflichen Schulen Adolf-Reichwein-Schule (ARS), Kaufmännische Schulen (KSM) und Käthe-Kollwitz-Schule (KKS) einzurichten. Außerdem wurde das sozialpädagogische Handeln an der Astrid-Lindgren-Schule im Schuljahr 2012/13 aus diesem Programm gefördert. In allen Fällen wurde die Durchführung der Arbeit freien Trägern übertragen, die fachliche Begleitung lag beim FD Jugendförderung.

Nach dem gleichen Muster konnte auch an den Abendschulen Marburg (ASM) im Schuljahr 2014/15 aus Restmitteln des Programms sozialpädagogisches Handeln ermöglicht werden.

Ende 2013 lief diese Bundesfinanzierung aus.

Um die Fortsetzung des sozialpädagogischen Handelns an den beruflichen Schulen im Schuljahr 2014/15 zu ermöglichen, hat der Fachdienst Schule gemeinsam mit dem Fachdienst Jugendförderung und dem Staatlichen Schulamt Marburg-Biedenkopf mit der ARS, der KKS, den KSM und den ASM Vereinbarungen geschlossen, nach denen sich die Stadt Marburg an den Kosten für das sozialpädagogische Handeln an diesen Schulen unter der Voraussetzung beteiligt, dass auch die Schulen aus ihren Möglichkeiten einen Anteil beisteuern.

Bzgl. einer Fortsetzung dieses Modells im Schuljahr 2015/16 sind bereits Gespräche terminiert. Dafür sind Haushaltsmittel vom FB 5 angemeldet.

Die 2013 seitens des Bundes angekündigte Weiterfinanzierung von Schulsozialarbeit aus Mitteln des Bildungs- und Teilhabepakets ist bisher nicht zustande gekommen. Das Land Hessen und der Bund vertreten hierzu unterschiedliche rechtliche Auffassungen.

Ungeachtet dieser Auseinandersetzungen hat die Stadt Marburg die Wichtigkeit sozialpädagogischen Handelns an Schulen erkannt und entsprechende Schritte zur Fortführung der begonnen Arbeit (wie oben beschrieben) in die Wege geleitet.

 

Das Land Hessen hat mit der Richtlinie für „unterrichtsunterstützende sozialpädagogische Förderung (kurz USF-Erlass) vom 1.8.2014 neue Rahmenbedingungen geschaffen, die es Schulen unter bestimmten Voraussetzungen ermöglichen, sozialpädagogisches Personal in Schulen einzustellen. Praktische Erfahrungen mit diesem Modell stehen noch aus.

 

Die derzeit in Hessen diskutierte Einstellung der Landesmittel für Schulsozialarbeit betrifft nur einige hessische Schulstandorte, an denen vor Jahren Modelle zur Schulsozialarbeit unter Beteiligung des Landes aufgebaut wurden. Diese werden schrittweise zurückgefahren unter Hinweis auf den USF-Erlass und die Möglichkeit der schulinternen Finanzierung über die erhöhte Lehrerzuweisung (105%-Versorgung und Sozialindex-Zuweisungen).

 

 

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