Universitätstadt Marburg

?

Hauptnavigation der Seite

Kartenanwendung der Stadt Marburg

Seiteninhalt

Inhaltsbereich der Seite
Sie sind hier: Politik & Stadtgesellschaft > Stadtpolitik > Stadtparlament (STVV)

Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/3905/2015

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgende Beschlüsse zu fassen:

 

1.1    Der Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung Nr. 24/2 "Hinkelbachtal/ Ludwigsgrund" wird entsprechend der Kennzeichnung im Übersichtsplan angepasst.

1.2    Die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) wird für die Flächennutzungsplanänderung Nr. 24/2 "Hinkelbachtal/Ludwigsgrund" beschlossen.

 

Reduzieren

Sachverhalt

Begründung:

Für diese Flächennutzungsplanänderung hat die Stadtverordnetenversammlung der Universitätsstadt Marburg am 26. November 2010 den Aufstellungsbeschluss gefasst.

 

Wie in der Beschlussvorlage zum Aufstellungsbeschluss erwähnt, ist vom Standortbetreiber Pharmaserv GmbH und Co. KG ein Site-Masterplan für die betriebliche Weiterentwicklung ihrer Standorte Hinkelbachtal (einschließlich Ludwigsgrund und Berghof) im Stadtteil Marbach sowie Görzhäuser Hof im Stadtteil Michelbach aufgestellt worden. Diesen hat die Stadtverordnetenversammlung am 27. Januar 2006 als Rahmenplan für die Weiterentwicklung der Standorte beschlossen. Zur Umsetzung des im Site-Masterplan enthaltenen Zielkonzeptes zur Standortoptimierung für den Werksteil Hinkelbachtal mit Ludwigsgrund im Stadtteil Marbach ist es erforderlich, dieses Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes durchzuführen.

 

Im Zeitraum vom 7. September bis einschließlich 7. Oktober 2011 hat die frühzeitige Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB mit dem Vorentwurf stattgefunden.

Der Vorentwurf stellt im Hinkelbachtal die gewerbliche Baufläche dar, im Ludwigsgrund Fläche für den Verkehr (Stellplatzanlagen) und ebenfalls gewerbliche Baufläche.

 

Dieser frühzeitige Beteiligungsschritt hat Folgendes ergeben:

  • Die Untere Naturschutzbehörde hat in ihrer Stellungnahme, die auf ein Votum des Naturschutzbeirates zurückzuführen ist, der Planung grundsätzlich zugestimmt. Auf deren Anregung ist im Umweltbericht die Ausgleichsbilanzierung auf Grundlage einer ergänzenden Kartierung angepasst worden.
  • Die Obere Forstbehörde sowie HessenForst haben in ihren Stellungnahmen klarstellende Hinweise zu der Rekultivierung und Aufforstung der nördlichen Parkplatzfläche im Hinkelbachtal und zum Umbau des Fichtenriegels im Ludwigsgrund gegeben. Der Plan und die Begründung sind entsprechend angepasst worden.
  • Der Ortsbeirat Marbach hat den Planungen in seiner Sitzung am 27.09.2011 zugestimmt.

 

Der Entwurf der Flächennutzungsplanänderung Nr. 24/2 zur Offenlage hat sich durch diese Anregungen gegenüber dem Vorentwurf nicht verändert.

 

Gemäß § 2 Abs. 4 BauGB ist für diese Flächennutzungsplanänderung ein Umweltbericht erforderlich. Da er parallel zum Bebauungsplan Nr. 24/8 gemäß § 8 BauGB geändert wird, wird auf diesen Umweltbericht zum detaillierteren Bebauungsplanverfahren verwiesen.

 

Alles Weitere kann den beigefügten Planunterlagen entnommen werden.

 

 

 

 

Dr. Franz Kahle

Bürgermeister

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...
Legende
selbst zuständig
selbst zuständig
eigenes Amt zuständig
eigenes Amt zuständig
anderes Amt zuständig
anderes Amt zuständig
andere Zuständigkeit
andere Zuständigkeit
selbst verantwortlich
selbst verantwortlich
andere Verantwortlichkeit
andere Verantwortlichkeit
Aufgabe bearbeiten
Aufgabe bearbeiten
NA
TOP
Keine Zusammenstellung
Keine Zusammenstellung
Dokument erstellen
Dokument erstellen
Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen
Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen
Dokument auswählen
Dokument auswählen
Mobile Navigation schliessen