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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Kleine Anfrage - VO/4011/2015

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Das Marburger Bordell 'Erotic Island' plakatiert erneut flächendeckend und an zentralen Brückenkreuzungen für ein sog. Event am 18/04/15 mit dem Ziel eine weitere Niederschwelligkeit des Bordellzutritts herzustellen. Warum schützt das Ordnungsamt erneut nicht Kinder und Jugendliche vor der Werbung für eine Einrichtung, um die herum es lt. Polizei organisierte Kriminalität gibt und in der Frauen eingeschüchtert und ausgebeutet werden?

 

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Sachverhalt

 

Werbung für Bordelle ist bundesweit nicht verboten. Das Marburger Ordnungsamt kann nur im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben handeln.

 

Die Stadt Marburg hat in ihrer Stellungnahme zum Prostitutionsschutzgesetz gefordert, Werbung für Prostitution zu untersagen.

 

 

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