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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/4035/2015

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Die beigefügte Entgeltordnung für die städtischen Bäder wird beschlossen und tritt zum 01.07.2015 in Kraft.

 

 

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Sachverhalt

Begründung:

 

Bund und Länder haben gegen den Widerstand der kommunalen Spitzenverbände und des Deutschen Saunabundes beschlossen, ab dem 01.07.2015 zur Abgrenzung der begünstigten Heilbäder auf die Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Verordnung von Heilmittel in der vertragsärztlichen Versorgung abzustellen.

 

Demnach werden Saunaleistungen nicht mehr gleichgestellt mit Leistungen von Heilbädern, auf die der ermäßigte Steuersatz von 7 % Anwendung findet (§ 12 Absatz 2 Nummer 9 Umsatzsteuergesetz). Beschlossen wurde, dass ab dem 01.07.2015 der Steuersatz von 19 % auf die Saunaleistungen angewendet wird.

 

Die Entgeltordnung für die städtischen Bäder in der Fassung vom 01.01.2013 bedarf aufgrund dieser Änderung für Saunaleistungen einer Anpassung.

 

Der Saunabereich des AquaMar Marburg wird von der Änderung betroffen sein und ohne Anpassung des Tarifs ergeben sich folgende Mindererträge:

 

Berechnungszeitraum 1 Jahr (1.1.2014 bis 31.12.2014)

 

Tarif

Betrag

Besucherin/Besucher (ca.)

Steuerliche Mehrbe-

lastung pro Besucherin/Besucher

Gesamtver-

lust

4 Stunden

11 €

17.700

0,43 €

7.611 €

Ganztagesbesuch

13 €

4.300

0,47 €

2.021 €

Sommertarif Tageskarte

9 €

5.600

0,09 €

504 €

4 Stunden f. Studierende und Auszubildende donnerstags

8 €

1.045

0,29 €

303 €

Tages-Tarif Studierende und Auszubildende donnerstags

10 €

125

0,34 €

43 €

Gesamt

 

 

 

10.482 €

 

Die Steuererhöhung sollte an die Saunakundinnen und Saunakunden weitergegeben werden. Dies geschieht mit der vorliegenden Entgelterhöhung, die im Übrigen keine Preiserhöhung vorsieht, sondern lediglich zur Beibehaltung der Betragssystematik in 50-Cent-Schritten die Beträge aufrundet. Durch Aushang der Hintergrundinformation im AquaMar kann versucht werden, Akzeptanz bei den Besucherinnen und Besuchern zu erhalten.

 

Daraus ergibt sich folgender Vorschlag zur Änderung der Entgeltordnung zum 01.07.2015

 

Tarif

alt

Neu

Mehrertrag pro Besucherin/Besucher

Besucherinnen/

Besucher gesamt

Mehrertrag gesamt 

4-Std. Tarif

11,00 €

12,00 €

0,41 €

17.700 €

7.257 €

Tagestarif

13,00 €

14,00 €

0,37 €

4.300 €

1.591 €

Sommertarif Tageskarte

9,00 €

9,50 €

0,33 €

5.600 €

1.848 €

4-Std.-Tarif Studierende und Auszubildende donnerstags

8,00 €

8,50 €

0,13 €

1.045 €

136 €

Tages-Tarif Studierende und Auszubildende donnerstags

10,00 €

10,50 €

0,08 €

125 €

10 €

Mehrertrag

 

 

 

 

10.842 €

 

Hierdurch hätte man bei einer angenommenen gleichbleibenden Zahl der Besucherinnen und Besucher einen Mehrertrag in Höhe von rund 11.000 € im Jahr.

 

Der Berechnung liegt zugrunde, dass das Eintrittsgeld für die Sauna im AquaMar den Eintritt in das Schwimmbad beinhaltet und dieser Teil des Entgelts weiterhin dem ermäßigten Steuersatz unterliegt. Insofern war eine Aufteilung des Tarifs in die beiden steuerlichen Leistungen vorzunehmen. Für den Aufteilungsmaßstab wurde eine Verfügung des bayerischen Landesamtes herangezogen, die nach Rücksprache mit dem Hessischen Städtetag und unserem Steuerberater Anwendung finden kann.

 

Die Auswirkung der Entgeltanpassung auf das Besucher/-innenverhalten wird davon beeinflusst sein, was andere vergleichbare Saunabetreiber im näheren Umkreis machen werden. Nach Rücksprache mit dem Betreiber in Gladenbach wird die Erhöhung in vollem Umfang zum 01.07.2015 weitergegeben (darüber hinaus erfolgt evtl. auch eine generelle Tarifanpassung) und Bad Endbach hatte bereits zum 01.01.2015 eine allgemeine Preiserhöhung, so dass eine weitere Erhöhung derzeit nicht vorgesehen ist. Aber auch bei den jetzigen Preisen ist Bad Endbach deutlich teurer als das AquaMar.

 

Zur Information: Sauna-Tarif in Gladenbach und Bad Endbach zum Stand April 2015

 

Gladenbach

Tagestarif                            15 €

3 Stunden-Spättarif              12 €

 

Bad Endbach

3 Stunden-Tarif              15,50 €

4 Stunden-Tarif              17,00 €

Wohlfühltarif Sa, So              22,50 €

 

Zeitüberschreitungen werden je angefangene halbe Stunde mit 1,50 € bis zum Preis des nächsthöheren Tarifs berechnet (max. bis zum Preis des Wohlfühltages 22,50 €).

 

 

Weitere Änderung der Entgeltordnung

 

Familien-Saunatag:

Bis zur Neufassung der Entgeltordnung zum 01.01.2013 galt für den Familien-Saunatag am Montag folgende Preisgestaltung (ohne in der Entgeltordnung explizit aufgeführt zu sein):

 

Familiensaunatag montags 11 Euro für 1 Erziehungsberechtigte/n plus 1 Kind bis 15 Jahre. Jedes weitere Kind zahlt 50 % des regulären Preises (Regelung bis zum 31.12.2012)

 

Mit der Neufassung der Entgeltordnung zum 01.01.2013 wurde der Familiensaunatag am Montag in die neue Entgeltordnung aufgenommen und diese Regelung wie folgt geändert:

 

Familiensaunatag montags Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 17. Lebensjahr zahlen 50 % des regulären Preises (Regelung ab dem 01.01.2013)

 

Durch diese Änderung hat sich der Saunabesuch für Familien deutlich erhöht. Hatte eine Familie mit zwei Kindern bis zum 31.12.2012 noch 27,50 Euro bezahlt, zahlt diese Familie mit dem Tarif ab dem 01.01.2013 jetzt 39 Euro. Dies soll mit der Änderung der Entgeltordnung zum 01.07.2015 korrigiert werden. Hiernach soll die Regelung wieder so gefasst werden, dass wieder ein Kind bis 15 Jahre frei ist.

 

An der Vorlage und dem Entwurf der neuen Entgeltordnung ab 01.07.2015 wurde der FD Finanzservice beteiligt.

 

 

Egon Vaupel                                                                      Dr. Kerstin Weinbach

Oberbürgermeister                                                        Stadträtin

 

 

Anlage

 

1.              Entgeltordnung für die städtischen Bäder zum 01.07.2015

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

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