Universitätstadt Marburg

?

Hauptnavigation der Seite

Kartenanwendung der Stadt Marburg

Seiteninhalt

Inhaltsbereich der Seite
Sie sind hier: Politik & Stadtgesellschaft > Stadtpolitik > Stadtparlament (STVV)

Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/4169/2015

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

 

              1.              Die in § 50 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 197), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 16. Dezember 2011 (GVBl. I S. 786) genannten Fälle liegen nicht vor.

 

              2.              Die Hauptwahl der Oberbürgermeisterin oder des Oberbürgermeisters am 14. Juni 2015 und die Stichwahl am 28. Juni 2015 in der Universitätsstadt Marburg  sind gültig.

Reduzieren

Sachverhalt

Begründung:

 

Gemäß § 50 KWG hat die Vertretungskörperschaft über die Gültigkeit der Wahlen und über eingelegte Einsprüche in folgender Weise zu beschließen:

 

1.              War der gewählte Vertreter nicht wählbar, so ist die ganze Wahl  für ungültig zu erklären und die Wiederholung der Wahl im ganzen Wahlkreis anzuordnen.

 

2.              Sind im Wahlverfahren Unregelmäßigkeiten oder strafbare oder gegen die guten Sitten verstoßende Handlungen, die das Wahlergebnis beeinflussen, vorgekommen, bei denen nach den Umständen des Einzelfalls eine nach der Lebenserfahrung konkrete Möglichkeit besteht, dass sie auf das Ergebnis von entscheidendem Einfluss gewesen sein können, so ist

 

                            a)              wenn sich die Unregelmäßigkeiten oder strafbare oder gegen die guten Sitten verstoßende Handlungen nur auf einzelne Wahl- oder Briefwahlbezirke erstrecken, in diesen Wahlbezirken

 

                            b)              wenn sich die Unregelmäßigkeiten oder strafbare oder gegen die guten Sitten verstoßende Handlungen auf den ganzen Wahlkreis oder auf mehr als die Hälfte der Wahlbezirke erstrecken, im ganzen Wahlkreis

 

              die Wiederholung der Wahl anzuordnen.

 

3.              Ist die Feststellung des Wahlergebnisses unrichtig, so ist sie aufzuheben und eine neue Feststellung anzuordnen. Führt die Neufeststellung des Wahlergebnisses dazu, dass kein Bewerber gewählt ist oder die Stichwahl nicht unter den Bewerbern mit den höchsten Stimmenzahlen durchgeführt worden ist, findet § 31 Abs. 2 Satz 2 KWG keine Anwendung.

 

4. Liegt keiner der unter Nr. 1 bis 3 Satz 1 genannten Fälle vor, so ist die Wahl für gültig zu erklären.

 

Nach § 74 Kommunalwahlordnung (KWO) gilt für die Beschlussfassung § 57 KWO entsprechend mit der Maßgabe, dass die Vertretungskörperschaft die Entscheidung in der ersten Sitzung nach Ablauf der Einspruchsfrist des § 25 KWG treffen soll.

 

              Es ist festzustellen, dass Unregelmäßigkeiten oder strafbare oder gegen die guten Sitten verstoßende Handlungen im Sinne des § 50 Nr. 1 bis 3 KWG nicht eingetreten sind und zu verfolgende Einsprüche gegen die Gültigkeit der Wahlen nach Ablauf der 2-wöchigen Ausschlussfrist nicht vorliegen. Die vom Wahlausschuss am 15. Juni 2015 und am 29. Juni 2015 beschlossenen Wahlergebnisse wurden am 17. Juni 2015 und am 1. Juli 2015 in der Oberhessischen Presse amtlich bekannt gemacht.

 

Die Wahlen sind daher gemäß § 50 Nr. 4 KWG für gültig zu erklären.

 

Der Wahlausschuss hat festgestellt, dass der Bewerber Dr. Thomas Spies in der Stichwahl von den abgegebenen gültigen Stimmen die höchste Stimmenzahl erhalten hat und somit zum Oberbürgermeister gewählt ist.

 

 

 

 

 

Helmut Hofmann

Wahlleiter

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

 

Loading...
Legende
selbst zuständig
selbst zuständig
eigenes Amt zuständig
eigenes Amt zuständig
anderes Amt zuständig
anderes Amt zuständig
andere Zuständigkeit
andere Zuständigkeit
selbst verantwortlich
selbst verantwortlich
andere Verantwortlichkeit
andere Verantwortlichkeit
Aufgabe bearbeiten
Aufgabe bearbeiten
NA
TOP
Keine Zusammenstellung
Keine Zusammenstellung
Dokument erstellen
Dokument erstellen
Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen
Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen
Dokument auswählen
Dokument auswählen
Mobile Navigation schliessen