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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/4173/2015

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten,

 

              gemäß § 97 Abs. 3 in Verbindung mit § 95 Abs. 3 und § 101 Abs. 3 HGO über die hiermit vorgelegten folgenden Entwürfe zu beraten und zu beschließen:

 

1.              Investitionsprogramm der Universitätsstadt Marburg für die Planungsjahre 2014 bis 2018

 

2.              i. Nachtragshaushaltssatzung der Universitätsstadt Marburg für das Haushaltsjahr 2015 mit ihren Anlagen

 

3.              Stellenplan 2015 der Universitätsstadt Marburg

 

4.              sowie den Finanzplanes 2014 bis 2018 gemäß § 101 Abs. 4 HGO zur Kenntnis zu nehmen.

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Sachverhalt

Begründung

 

Gemäß § 97 Abs. 1 und § 101 Abs. 3 HGO hat der Magistrat die o. g. Planentwürfe festzustellen, die er nach § 51 Ziffer 7 HGO zur Beratung und späteren Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung vorlegt.

 

Das Investitionsprogramm ist Grundlage für den Finanzplan 2014 bis 2018, der dem I. Nachtragshaushaltsplanentwurf 2015 als Anlage beigefügt ist.

 

Der I. Nachtragshaushaltsplan 2015 wird, wie seit 2009 üblich, als Produkthaushalt nach den Grundsätzen der doppelten Buchführung vorgelegt. Hiernach gilt der Ergebnishaushalt gem. § 92 Abs. 3 Nr. 1 HGO als ausgeglichen, wenn das ordentliche Ergebnis nicht negativ ist.

 

Der Haushalt 2015 erreicht dieses Ziel und erwirtschaftet bei dieser Betrachtung einen Überschuss von 16,8 Mio. €.

 

Im investiven Teil des Finanzhaushalts 2015 ergibt sich ein Investitionsvolumen von rd. 55,8 Mio. €, das durch Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 26,2 Mio. € ergänzt wird. Zur Finanzierung der Investitionen ist es notwendig, in 2015 eine Kreditermächtigung von 42,4 Mio. € zu veranschlagen.

 

Die zum Haushalt gehörende Finanzplanung, die sich in wesentlichen Eckdaten auf die Orientierungsdaten des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport vom 29. Oktober 2014 (Basis: gesamtwirtschaftliche Projektion der Bundesregierung vom Mai 2014) stützt, zeigt ein positives Bild der zukünftigen Haushalte. Noch liegen hierzu nicht alle relevanten Daten vor, da beispielsweise die Gesetzesvorlage zur Ausgestaltung des Kommunalen Finanzausgleichs ab dem Haushaltsjahr 2016 noch nicht beschlossen wurde. Zur Einschätzung der hier zu erwartenden Entwicklung, ist der Vorlage eine Übersicht beigefügt, aus der sich die Summen der im Rahmen des Finanzausgleichs zu verteilenden Mittel für die nächsten Jahre ergeben.

 

Die tatsächliche Entwicklung der kommenden Jahre wird aber natürlich unmittelbar von dem künftigen geld- und wirtschaftspolitischen Rahmen abhängen.

 

Zahlreiche weitere Einzelheiten und Erläuterungen können dem I. Nachtragshaushaltsplanentwurf 2015 entnommen werden.

 

Die Ortsbeiräte werden gemäß § 82 Abs. 3 HGO zum Entwurf des I. Nachtragshaushalts 2015 gehört.

 

 

 

 

Egon Vaupel

Oberbürgermeister

 

Anlagen:

 

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