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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/0136/2001

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, zu beschließen

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung stimmt der Bildung von Fachbereichen in der Form der Grundstruktur des beigefügten Organigramms vom 23.05.2001 zu.

 

 

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Sachverhalt

Begründung:

 

Im Oktober 1994 wurde von Magistrat und Stadtverordnetenversammlung ein Grundsatzpapier zur Neustrukturierung der Verwaltung zur Kenntnis genommen. Dieses Grundsatzpapier enthält viele Aussagen zu den einzelnen Eckpunkten des „Neuen Steuerungsmodells“ (NSM) der KGSt wie z.B. betriebswirtschaftliche Orientierung, dezentrale Ressourcenverantwortung, Budgetierung, Controlling und Berichtswesen, Personalentwicklungskonzept.

 

Diese Eckpunkte des NSM eröffnen für die Führungskräfte und die Verwaltung insgesamt neue Perspektiven und Möglichkeiten, die nur dann voll zum Tragen kommen, wenn die Verwaltungseinheiten auch eine entsprechende Größe haben. Je kleiner die Einheiten sind, desto weniger können die Möglichkeiten, die das NSM bietet (z.B. Budgetierung, dezentrale Ressourcenverantwortung wie Personaleinsatz) genutzt werden. Die Umsetzung dieser neuen Steuerungsmethoden bedingt daher auch eine Änderung der Verwaltungsstrukturen.

 

Im Zuge der Umsetzung dieses Grundsatzpapieres hat die Stadtverordnetenversammlung bereits – neben der Rechtsformänderung der Stadtwerke - beschlossen, zum 01.01.2001 das Betriebsamt in einen Eigenbetrieb umzuwandeln und den Magistrat beauftragt, bis zum 31.05.2001 einen Vorschlag zur Neuorganisation der Gebäudewirtschaft vorzulegen. Von der Bildung eines Eigenbetriebes „Städt. Bäder“ mit dem Bau des neuen Schwimmbades wurde zunächst noch einmal Abstand genommen.

 

Daher stellt sich die wichtige Frage, ob eine Neustrukturierung der Verwaltung – wie sie im Grundsatzpapier vom Oktober 1994 von Magistrat und Stadtverordnetenversammlung zur Kenntnis genommen wurde - jetzt konzipiert und in die Wege geleitet werden soll, indem die Anzahl der Ämter (also Bildung geänderter Verwaltungseinheiten) verkleinert wird, wie dies das NSM der KGSt vorsieht und mittlerweile auch von vielen Verwaltungen umgesetzt bzw. geplant ist (z. B. auch in der Kreisverwaltung Marburg-Biedenkopf).

 

Ein vorgelegtes Diskussionspapier wurde bei mehreren Tagungen der Führungskräfte behandelt. Die Führungskräfte richteten eine Zentrale Arbeitsgruppe ein, die auf der Basis des Diskussionspapieres einen entsprechenden Vorschlag zur Bildung von Fachbereichen erarbeiten sollte. Das Ergebnis der Zentralen Arbeitsgruppe wurde in der erneut anberaumten Amtsleitertagung am 23.05.2001 von 2 Mitgliedern der Zentralen Arbeitsgruppe dargestellt. Im Anschluss daran wurde die künftige Aufbauorganisation der Verwaltung in Fachbereiche ausführlich diskutiert.

 

Ein wesentlicher Punkt der Diskussion war die Bildung der Fachbereichsleitungen. Hier wurde sowohl die Bildung eines „Fachbereichsrates“ als Netzwerk aus den bisherigen Amtsleitungen diskutiert, als auch die Übertragung der Fachbereichsleitung an einen Mitarbeiter bzw. an eine Mitarbeiterin. Die Entscheidung hierüber sollen die zuständigen Dezernenten für Ihren Bereich treffen, wobei es sich bei dem „Netzwerk“ um einen Modellversuch handelt. Es bleibt daher abzuwarten, ob sich diese Form der Fachbereichsleitung bewährt.

 

Im Anschluss an die Diskussion fassten die Führungskräfte der Verwaltung bei einer Gegenstimme und ohne Enthaltung folgenden Beschluss:

 

„Die Amts- und Abteilungsleitungen der Stadtverwaltung Marburg befürworten eine Bildung von Fachbereichen in der Form der Grundstruktur des zum 23.05.2001 vorliegenden Organigramms.“

 

Auf Antrag aus der Versammlung wurde der vorstehende Beschluss mit 18 Ja-Stimmen bei 3 Nein-Stimmen und 14 Enthaltungen um folgenden Passus ergänzt:

 

„Ziel ist eine noch stärkere Zusammenführung von Fach- und Ressourcenverantwortung.“

 

Die Aufstellung von allgemeinen Grundsätzen, nach denen die Verwaltung geführt werden soll, gehört nach § 51 Abs. 1 HGO zu den ausschließlichen Zuständigkeiten der Stadtverordnetenversammlung. Dieser Vorschrift ist sicherlich auch eine gravierende Organisationsänderung mit der Auflösung von 22 Ämtern und der Bildung von wenigen Fachbereichen (z.B. 6) zuzuordnen. Die konkrete Aufgabenzuweisung an bestimmte Organisationseinheiten oder deren Bildung im einzelnen richtet sich wie bisher nach § 70 HGO.

 

Gemäß § 51 Abs. 1 HGO wird die Stadtverordnetenversammlung um Zustimmung zur Bildung der Fachbereiche in der Form der Grundstruktur des beigefügten Organigramms vom 23.05.2001 gebeten.

 

Der Lenkungsausschuss zur Neustrukturierung der Verwaltung hat dieser Vorlage in seiner Sitzung am 20.06.2001  ohne Gegenstimme zugestimmt.

 

 

 

 

Dietrich Möller

Oberbürgermeister

 

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