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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Kleine Anfrage - VO/4356/2015

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Ab wann stehen der Stadt die sogenannten Entflechtungsmittel seitens des Landes für Maßnahmen des Rad- und Fußverkehrs zur Verfügung?

 

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Sachverhalt

 

Die Stadt Marburg erhält keine speziellen "Entflechtungsmittel" seitens des Landes

r Maßnahmen des Rad- und Fußverkehrs.

 

Die Stadt Marburg hat, so wie alle hessischen Städte und Kommunen die Möglichkeit,

r einzelne Baumaßnahmen, auch speziell für den Fußnger- und Radwegeausbau,

rdermittel beim Land Hessen zu beantragen.

 

Das Hessische Verkehrsministerium stellt im Zuge der Verkehrsinfrastrukturförderung

rdergelder u.a. für Maßnahmen des Rad- und Fußverkehrs in den hessischen

Kommunen zur Vergung. Dies ist ein Anteil der GVFG Kompensationsmittel des

Bundes nach dem Entflechtungsgesetz (EntflechtG), die zur  Aufwertung und Funktions-verbesserung von Verkehrsanlagen, wie z.B. Straßen, einschließlich der Anlagen für den Fußgänger- und Radverkehr, Schienenstrecken, Bahnhöfen, Haltestelleneinrichtungen, Leitsystemen und anderen förderfähigen Infrastrukturvorhaben zur Verfügung stehen.

 

Auf Basis einer Dringlichkeitsbewertung wird am Ende des Jahres durch das Ministerium

r Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung (HMWVL) beschlossen, welche, durch die

Kommunen und Städte angemeldeten Fördermaßnahmen, unter Berücksichtigung der zur

Verfügung stehenden Haushaltsmittel, im Folgejahr eine Förderung erhalten. Ein Anspruch

auf Förderung besteht nicht.

 

 

Eine Zusatzfrage des Stadtverordneten Heck, CDU-Fraktion, wird ebenfalls durch den Bürgermeister beantwortet.

 

 

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