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Ratsinformation
Beschlussvorlage Magistrat - VO/0138/2001
Grunddaten
- Betreff:
-
Darlehen mit Ansparverpflichtung aus dem Hess. Investitionsfonds - Abt. B.- Bewilligung 2001
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Magistrat
- Federführend:
- 20.1 - Haushalts- und Finanzangelegenheiten
- Bearbeiter*in:
- Amtsinfo Stadt Marburg
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Haupt- und Finanzausschuss
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Anhörung
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|
21.08.2001
| |||
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Erledigt
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Magistrat Umlaufbeschluss
|
Vorberatung
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|
Beschlussvorschlag
Der
Magistrat wird gebeten zu beschließen:
Bei
der Landesbank Hessen - Thüringen / Landestreuhandstelle Hessen werden folgende
Darlehen mit Ansparverpflichtung aus dem Hessischen Investitionsfonds -Abt. B-
aufgenommen:
1. Mit
regulärer Ansparzeit
Neubau
Sporthalle Michelbach 1.000.000
DM
2. Mit
verkürzter Ansparzeit
Sanierung
Weidenhäuser Brücke 500.000 DM
Dem
Haupt- und Finanzausschuss ist von diesem Beschluss Kenntnis zu geben.
Sachverhalt
Begründung
Das
Hessische Ministerium der Finanzen hat der Stadt Marburg aus dem Kontingent
2001 die o. g. Darlehen bewilligt. Die Darlehen sind zinslos; sie sind nach der
Auszahlung mit jährlich 5 % zu tilgen.
Vor
der Auszahlung hat der Darlehensnehmer zunächst 4 Jahresraten von jeweils 5% ,
insgesamt also 20 % der Darlehenssumme anzusparen, so daß die Zuteilung regulär
zum 1.1.2005 erfolgt.
Bei
dem Darlehen mit verkürzter Ansparzeit ist auch eine vorzeitige Auszahlung
möglich. In diesem Fall werden die noch nicht geleisteten Ansparraten auf den
bewilligten Darlehensbetrag angerechnet, der entsprechend verringert ausgezahlt
wird. Außerdem ist für jedes Jahr der vorzeitigen Auszahlung im Anschluss an
die vertragliche Tilgungszeit ein Sonderbeitrag von 2,5 % der Vertragssumme zu
erbringen.
Die
Darlehen sind, weil sie zinslos bewilligt werden, trotz der zu leistenden
Ansparraten wesentlich günstiger als Darlehen vom Kapitalmarkt. Von der
Bewilligung soll deshalb wie üblich Gebrauch gemacht werden.
Die
haushaltsrechtlichen Voraussetzung für den Abschluss der Anspar- und
Darlehensverträge sind erfüllt.
Dietrich
Möller
Oberbürgermeister
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