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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage HFA - VO/4537/2015

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Haupt- und Finanzausschuss wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Die im Baugenehmigungsverfahren festgesetzten Gebühren für den Befreiungsbescheid in Höhe von 15.000,00 werden erlassen.

 

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Sachverhalt

Begründung:

 

Mit der erteilten Baugenehmigung vom 08.10.2015 (BTB-Nr. 345/2015) und dem zugehörigen Befreiungsbescheid vom 08.10.2015 für die auf 3 Jahre befristete Nutzungsänderung von zwei Geschossen eines Krankenhauses zu einem Seniorenheim, Haus 2 Vitos in Marburg, Cappeler Straße, 35039 Marburg, wurden insbesondere Befreiungsgebühren in Höhe von 15.000,00 nach dem Hess. Verwaltungskostengesetz und der Bauaufsichtsgebühren der Stadt Marburg festgesetzt.

 

Die 15.000,00 entsprechen als Maximalbetrag dem flächenmäßigen Umfang der Nutzungsänderung, wobei bei Abweichungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 10/1 je angefangenem Quadratmeter Geschossfläche 12,50 €, jedoch maximal 15.000,00 nach der aktuellen Bauaufsichtsgebührensatzung der Stadt Marburg festzusetzen waren.

 

Mit Schreiben vom 16.11.2015, eingegangen am 16.11.2015, beantragte die Geschäftsführung von Vitos Gießen-Marburg den Erlass der gesamten Befreiungsgebühren.

In der Begründung beschreibt Vitos, dass man aus sozialer Verantwortung dem Seniorenheim Am Landgrafenschloss, das kurzfristig eine Unterkunft benötigte, das ehemalige Krankengebäude (Haus 2), befristet für 3 Jahre, zur Verfügung gestellt habe. Dabei würde der vereinbarte Mietzins lediglich die laufenden Kosten decken. Insofern sei der Befreiungsantrag zum sozialen Wohl der Allgemeinheit gestellt worden.

 

 

 

 

Dr. Franz Kahle

rgermeister

 

 

Anlage

Schreiben der Vitos Gießen-Marburg gemeinnützige GmbH vom 16.11.2015

 

 

 

Beteiligung an der Vorlage durch:

FB 6

 

FD 63

 

 

 

K

 

B

 

 

 

A: Anhörung; B: Beteiligung; K: Kenntnisnahme; S: Stellungnahme

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