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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage Magistrat - VO/4669/2016

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Magistrat wird gebeten zu beschließen:

 

Zur Finanzierung von Investitionsmaßnahmen wird das bereits aufgenommene Rahmendarlehen aus dem hessischen Kommunalinvestitionsprogramm in Höhe von 2.539.323 € um 401.155 € auf insgesamt 2.940.478 € erhöht.

 

Dem Haupt- und Finanzausschuss ist von diesem Beschluss Kenntnis zu geben.

 

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Sachverhalt

Begründung

 

Im vergangenen Jahr wurde der Universitätsstadt Marburg aus dem KIP basierend auf dem Kommunalinvestitionsprogrammgesetz KIPG und der Förderrichtlinie KIP Kommunen ein Rahmendarlehenskontingent für Kommunale Infrastruktur in Höhe von 2.539.323 € bereitgestellt.

 

Nun wurde die 1. Tranche des Sonderkontingents für Städte, in denen sich eine Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge befindet, verteilt. Die Universitätsstadt Marburg wurde mit einem Betrag von 401.155 € berücksichtigt.

 

Durch diese Zuteilung erhöht sich das Rahmendarlehenskontingent auf insgesamt 2.940.478 . Der Betrag ist nicht auf investive Maßnahmen im Flüchtlingsbereich beschränkt, sondern dient der generellen Entlastung der Universitätsstadt Marburg. Es nnen Einzelmaßnahmen für Neubau-, Anbau-, Umbau-, Sanierung-, Modernisierungs- sowie Ausstattungsinvestitionen in Ganztagsschulen, sonstige Bildungsinfrastruktur, Verbesserung der Mobilität, Breitbandausbau in der Informationstechnologie und sonstige kommunale Infrastrukturvorhaben finanziert werden.

 

Die Laufzeit beträgt je nach Abruf der Darlehensmittel für die Einzelmaßnahmen bis zu 30 Jahre.

 

Die Tilgung erfolgt in Höhe von 80 % durch das Land Hessen und zu 20 % durch die Universitätsstadt Marburg.

 

In den ersten 10 Jahren trägt das Land Hessen die Zinsen. Ab dem 11. Jahr müssen sie von der Universitätsstadt Marburg aufgebracht werden. Der Zinssatz wird von der WI-Bank für jeweils für 10 Jahre festgelegt. Rechtzeitig vor Ende der Zinsbindungsfrist ermittelt die WI-Bank den neuen Zinssatz und teilt ihn der Universitätsstadt Marburg mit. Während der Zinsbindungsfrist ist eine Ablösung des Darlehens nicht möglich.

 

Vom 11. bis zum 20. Jahr gewährt das Land Hessen auf Antrag eine Zinsdiensthilfe in Höhe von 1 %. Weiterhin kann zusätzlich eine Zinsdiensthilfe aus dem Landesausgleichsstock ebenfalls in Höhe von 1 % beantragt werden. Von beiden Möglichkeiten macht die Universitätsstadt Marburg Gebrauch.

 

 

 

 

 

Dr. Thomas Spies

Oberbürgermeister

Ausdruck vom: 01.03.2016

Seite: 1/2

 

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Finanz. Auswirkung

 

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