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Ratsinformation
Vorlage - VO/4680/2016
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Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, für die zu bildende Betriebs-
kommission des DBM
4 Stadtverordnete,
4 wirtschaftlich oder technisch besonders erfahrene Personen und
2 Mitglieder der Personalvertretung des Dienstleistungsbetriebes
und die entsprechenden Stellvertreter/innen.
zu wählen.
Begründung:
Die Zusammensetzung der Betriebskommission ergibt sich aus § 6 des Eigenbetriebsgesetzes in Verbindung mit § 4 der Betriebssatzung des obengenannten Eigenbetriebes.
Das Eigenbetriebsgesetz bestimmt, dass die 2 Mitglieder des Personalrates und die 4 wirtschaftlich oder technisch besonders erfahrenen Personen von der Stadtverordnetenversammlung nach den Grundsätzen des Mehrheitswahlrechts gewählt werden.
Die Wahl der 4 Stadtverordneten erfolgt nach den Grundsätzen des Verhältniswahlrechts.
Besonders zu beachten ist § 13 Hessisches Gleichberechtigungsgesetz:
Alle Dienststellen sollen bei der Besetzung von Kommissionen, Beiräten, Verwaltungs- und Aufsichtsräten sowie sonstigen Gremien, soweit sie ein Entsendungs-, Bestellungs- oder Vorschlagsrecht haben, mindestens zur Hälfte Frauen berücksichtigen. Ausnahmen sind nur aus erheblichen Gründen zulässig, die aktenkundig zu machen sind.
Dr. Thomas Spies