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Ratsinformation
Wahlen der STVV - VO/4722/2016
Grunddaten
- Betreff:
-
Wahl der Stellvertreter/innen der Stadtverordnetenvorsteherin
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Wahlen der STVV
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Lothar Sprenger
- Verfasser*in:
- Sprenger, Lothar
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
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|
Wahlvorbereitungsausschuss
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Vorberatung
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20.05.2016
| |||
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17.06.2016
| |||
●
Erledigt
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|
Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
|
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|
20.05.2016
| |||
|
17.06.2016
|
Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung wählt nach der Wahl aus ihrer Mitte einen oder mehrere Vertreter/innen des Stadtverordnetenvorstehers bzw. der Stadtverordnetenvorsteherin (§ 57 Abs. 1 HGO).
Für die Wahl gilt:
- Nach § 57 Abs. 1 Satz 2 der HGO in Verbindung mit § 2 der Hauptsatzung der Universitätsstadt Marburg sind für den Stadtverordnetenvorsteher / die Stadtverordnetenvorsteherin 5 Stellvertreter/innen zu wählen.
- Die Wahl erfolgt gemäß § 55 der HGO in einem Wahlgang nach den Grundsätzen der Verhältniswahl.
- Gewählt wird nach § 55 Abs. 3 HGO schriftlich und geheim.
- Liegt ein einheitlicher Wahlvorschlag vor, ist ein einstimmiger Beschluss der Stadtverordnetenversammlung über die Annahme dieses Wahlvorschlags ausreichend (§ 55 Abs. 2 HGO); Stimmenthaltungen sind unerheblich.
Die Beschlussfassung kann in offener Abstimmung erfolgen.
Eingegangene Wahlvorschläge werden in der Sitzung bekanntgegeben.
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