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Ratsinformation
Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/4727/2016
Grunddaten
- Betreff:
-
Bildung von Ausschüssen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers.
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Lothar Sprenger
- Verfasser*in:
- Sprenger, Lothar
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
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|
Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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22.04.2016
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Beschlussvorschlag
1.Art
Gemäß § 12 der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung in Verbindung mit §§ 55 und 62 der Hessischen Gemeindeordnung bildet die Stadtverordnetenversammlung folgende Ausschüsse:
1.Wahlvorbereitungsausschuss
2.Haupt- und Finanzausschuss
3.Bau- und Planungsausschuss, Liegenschaften
4.Schul- und Kulturausschuss
5.Ausschuss für Soziales, Jugend und Frauen
6.Ausschuss für Umwelt, Energie und Verkehr
2.Stärke
Bisher bestanden die Ausschüsse aus 10 stimmberechtigten Mitgliedern.
3.Benennungsverfahren
Anstelle der Wahl der Ausschussmitglieder kann die Stadtverordneten- versammlung gem. § 62 Ziff. 2 HGO beschließen, dass sich die Ausschüsse nach dem Stärkeverhältnis der Fraktionen zusammensetzen.
In diesem Fall werden die Ausschussmitglieder dem / der Stadtverordnetenvorsteher/in von den Fraktionen schriftlich benannt.
Der /Die Stadtverordnetenvorsteher/in gibt der Stadtverordnetenversammlung die Zusammensetzung der Ausschüsse sodann schriftlich bekannt.
Sofern die Ausschüsse durch Wahl besetzt werden sollen, gilt § 55 HGO (Verhältniswahl).
Beschlussempfehlung
Zu 1.:Die obengenannten Ausschüsse werden gebildet mit der Änderung, dass der Schul- und Kulturausschuss um die Bereiche Sport und Bäder erweitert wird. Es führt künftig die Bezeichnung „Ausschuss für Schule, Kultur, Sport und Bäder“.
Zu 2.:Die Ausschüsse bestehen aus 13 Mitgliedern
Zu 3.:Die Besetzung der Ausschüsse erfolgt nach dem Benennungsverfahren gem. § 62 Ziff. 2 HGO
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