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Ratsinformation
Vorlage - VO/4743/2016
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Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten
2 sachkundige Mitglieder
in den Verwaltungsrat der Sparkasse Marburg-Biedenkopf zu wählen.
Begründung:
Für die Dauer der laufenden Legislaturperiode der Stadtverordnetenversammlung und des Kreistages sind 2 sachkundige Mitglieder für den Verwaltungsrat der Sparkasse zu wählen. Dabei dürfen nicht mehr als die Hälfte der Gewählten den Organen des Trägers und nicht mehr als ein Mitglied dem Verwaltungsorgan angehören.
Grundlage ist § 31 der Satzung der Sparkasse Marburg-Biedenkopf. Ein Auszug liegt bei.
Vor der Wahl der Verwaltungsratsmitglieder findet in der Vertretungskörperschaft des Trägers oder deren zuständigem Ausschuss eine Anhörung der zur Wahl stehenden Personen statt (§ 5b Abs. 2 Hesssiches Sparkassengesetz).
Besonders zu beachten ist § 13 Hessisches Gleichberechtigungsgesetz:
Alle Dienststellen sollen bei der Besetzung von Kommissionen, Beiräten, Verwaltungs- und Aufsichtsräten sowie sonstigen Gremien, soweit sie ein Entsendungs-, Bestellungs- oder Vorschlagsrecht haben, mindestens zur Hälfte Frauen berücksichtigen. Ausnahmen sind nur aus erheblichen Gründen zulässig, die aktenkundig zu machen sind.
Die bisherigen gewählten Mitglieder waren: Marianne Wölk und Stefan Oberhansl.
Dr. Thomas Spies
Oberbürgermeister
Anlage
Sparkassensatzung (Auszug)
Schreiben RP Gießen