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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Wahlen der STVV - VO/4769/2016

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Die Zusammensetzung des Magistrats ist in § 1 der Hauptsatzung der Universitätsstadt Marburg geregelt.

 

Dem Magistrat gehören 10 ehrenamtliche Stadträtinnen / Stadträte an.

 

 

  1. Die Wahl der ehrenamtlichen Stadträtinnen / Stadträte erfolgt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl (§ 55 HGO).

 

 

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Sachverhalt

 

 

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