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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/4816/2016

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

Der beigefügte XVII. Nachtrag zur Hauptsatzung der Universitätsstadt Marburg               wird beschlossen.

 

 

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Sachverhalt

Begründung:

Als Bekanntmachungsform für öffentliche Bekanntmachungen ist nach § 8 Abs. 1 der Hauptsatzung der Universitätsstadt Marburg grundsätzlich ein einmaliger Abdruck in der „Oberhessischen Presse“ vorgesehen.

Eine Auswertung des Sachkontos „Amtliche Bekanntmachungen“ ergab, dass die IST-Aufwendungen für öffentliche Bekanntmachungen im Haushaltsjahr 2015 rund 96.000 € betrugen. Hierunter fallen beispielsweise auch Aufwendungen für Nachrufe, Neujahrsgrüße des Magistrats und Anzeigen der Verwaltung, deren Veröffentlichung über die Tageszeitung geboten ist. Bereinigt um die vorgenannten Posten verbleiben jedoch Auszahlungen in Höhe von ca. 56.000 €r amtliche Bekanntmachungen.

Mit der Novelle der Hessischen Gemeindeordnung vom 16.12.2011 wurde den Kommunen die Möglichkeit eröffnet, neben den beiden bisherigen Bekanntmachungsformen, also der Veröffentlichung in einer Tageszeitung oder in einem Amtsblatt, öffentliche Bekanntmachungen nunmehr auch ausschließlich im Internet bekannt zu geben.

Auch die Regelungen hinsichtlich Bekanntmachungen bei Wahlen nach dem Kommunalwahlgesetz wurden vor einigen Monaten geändert und an die Regelungen des Bundeswahlrechts angepasst. Seit März 2015 dürfen nun sämtliche Bekanntmachungen in Wahlangelegenheiten konstitutiv im Internet erfolgen.

Durch die Änderung des § 8 der Hauptsatzung wäre es möglich, dass mit konstitutiver Wirkung sowohl Satzungen, Verordnungen und Bekanntmachungen in Wahlsachen, als auch andere Gegenstände wie etwa Ladungen zu den Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung, der Ausschüsse, der Ortsbeiräte und des Ausländerbeirates ausschließlich über die städtische Internetseite veröffentlicht werden könnten.

Zwingende Voraussetzung für die Bekanntgabe im Internet ist jedoch, dass auf diese Bekanntmachungen durch eine entsprechende Mitteilung in einer Zeitung oder in einem Amtsblatt hingewiesen wird. Diese „Hinweis-Bekanntmachungen“, die in der Oberhessischen Presse vorzunehmen wären, würden zwar ebenfalls Kosten verursachen, gesamtheitlich betrachtet ließen sich dennoch die jährlichen Aufwendungen durch die Nutzung des Internets, insbesondere bei umfangreichen, teilweise mehrseitigen Veröffentlichungstexten, deutlich verringern.

Aufgrund unterschiedlicher Rechtsprechung bei Bekanntmachungen in anderen Bereichen, beispielsweise bei Bekanntmachungen im Zusammenhang mit der Bauleitplanung nach dem Baugesetzbuch, müssen für eine komplette Umstellung auf das Internet zunächst noch Detailfragen geklärt werden. Um eine abschließende rechtliche Meinung zu erhalten, wird die Aufarbeitung unter Einbeziehung des Hessischen Städtetages erfolgen. 

Im Vorgriff auf die geplante Umstellung auf das Internet soll zunächst schrittweise die Bekanntmachungsform für amtliche Bekanntmachungen der Ortsbeiräte geändert werden.

Nach § 2 Abs. 1 der Verordnung über öffentliche Bekanntmachungen der Gemeinden und Landkreise (Bekanntmachungsverordnung) können Zeit, Ort und Tagesordnungen der Sitzungen der Ortsbeiräte durch Aushang in Bekanntmachungstafeln bekannt gemacht werden. Entsprechendes wurde in § 8 Abs. 3 der Hauptsatzung der Universitätsstadt Marburg verankert. Eine Verpflichtung zu dieser Veröffentlichungsform besteht indes nicht.

Durch die vorliegend zu beschließende Nachtragssatzung ist in einem ersten Schritt vorgesehen, zunächst die Bekanntmachungen der fünf neuen Ortsbeiräte auf eine Veröffentlichung über das Internet umzustellen. Hierdurch würde sich die Beschaffung der Bekanntmachungstafeln erübrigen; es könnten Aufwendungen in Höhe von mehreren tausend Euro eingespart werden.

Unter Einbeziehung der Ortsbeiräte ist in einem zweiten Schritt auch die Umstellung der anderen 20 Ortsbezirke vorgesehen. Die dort bereits vorhandenen Schaukästen könnten weiterhin für sonstige Aushänge genutzt werden. Denkbar ist auch die Nutzung dieser Bekanntmachungstafeln als eine „freiwillige Leistung“ der Ortsbeiräte, zusätzlich zur Bekanntmachung über das Internet. 

Als weiterer Schritt ist letztendlich die komplette Umstellung auf die Bekanntmachungsform Internet vorgesehen. In der Vergangenheit wurde ein entsprechender Entwurf der Verwaltung im Ältestenrat auch aufgrund rechtlicher Bedenken einer ausschließlichen Internetveröffentlichung zurückgestellt. Nach Aufarbeitung der noch offenen Fragen wird dem Ältestenrat eine entsprechende Beschlussvorlage zur Beratung vorgelegt werden.

r die Umstellung der Bekanntmachungsform der öffentlichen Bekanntmachungen der fünf neuen Ortsbeiräte ist die Änderung des § 8 Abs. 3 und 4 der Hauptsatzung der Universitätsstadt Marburg durch den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung erforderlich.

 

Dr. Thomas Spies            Oberbürgermeister

 

Anlagen:

Synopse    Entwurf XVII. Nachtrag zur Hauptsatzung der Universitätsstadt Marburg             

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

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