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Ratsinformation
Vorlage - VO/4821/2016
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Beschlussvorschlag:
Die Hauptsatzung der Universitätsstadt Marburg wird in §1 „Der Magistrat“ wie folgt geändert:
„Der Magistrat besteht aus dem Oberbürgermeister/der Oberbürgermeisterin, dem Bürgermeister/der Bürgermeisterin, einem/einer hauptamtlichen und dreizehn ehrenamtlichen Stadträten/Stadträtinnen.“
Begründung:
Die Erweiterung des Magistrats auf 13 Sitze gibt allen gewählten Fraktionen die Möglichkeit im Magistrat entsprechend ihrem Wahlergebnis bei der Kommunalwahl vertreten zu sein. Der Wählerwille wird hierdurch ernst genommen. Es entspricht dem demokratischen Selbstverständnis, unterschiedliche Meinungen bei entsprechenden Wahlergebnissen auch fair zu repräsentieren.
Die Wahlen in Marburg haben aber auch gezeigt, dass eine Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger zu 60% SPD, Grüne und Linke und zu 40% bürgerlich gewählt haben, auch dies sollte sich im Magistrat widerspiegeln. Die Beibehaltung eines 10er Magistrats mit einer Abtretung eines Sitzes von Seiten der SPD an die bürgerliche BfM bedeutet, dass dann zu 50% bürgerliche Parteien im ehrenamtlichen Magistrat vertreten wären. Dies verzerrt das Bild des Wahlergebnisses und entspricht nicht dem Wählerauftrag.
Ein 13er Magistrat entspräche den tatsächlichen politischen Kräfteverhältnissen und würde allen gerecht werden.
Dietmar GöttlingJan Schalauske
Bündnis 90/Die GrünenMarburger Linke