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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/4842/2016

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Die Universitätsstadt Marburg setzt das Projekt „Waggonhallenareal“ (Modernisierung und Instandsetzung) im Rahmen des Bundesprogrammes „Sanierung Sport-, Jugend- und Kultureinrichtungen“ um.

 

Es werden veränderte Konditionen zur Reduzierung des kommunalen Eigenanteils angestrebt.

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Sachverhalt

 

Begründung

 

Die Universitätsstadt Marburg hat sich im November 2015 für eine Förderung aus dem Bundesprogramm „Sanierung Sport-, Jugend- und Kultureinrichtungen“ mit dem Kulturstandort Waggonhallenareal beworben (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 16.11.2015) und wurde mit Schreiben der Bundesministerin Dr. Barbara Hendricks vom 26.02.2016 über die Aufnahme des Projekts in das Förderprogramm informiert.

 

Diese Förderung aus dem Bundesprogramm ist für die Universitätsstadt Marburg von außerordentlicher Bedeutung, da weder im Rahmen der Stadtsanierung aus Städtebaufördermitteln noch über den Haushaltplan ausreichend Mittel zur Verfügung stehen.

 

Die Planung sah einen Eigenanteil von rd. 2,1 Mio. € vor, der im Nachtragshaushaltsplan 2015 etatisiert war.

 

Aufgrund der eingetretenen veränderten haushaltswirtschaftlichen Situation (Rückzahlung von Gewerbesteuer in Höhe von über 20 Mio. €) wurden hinsichtlich der Finanzierbarkeit des Förderprogrammes und dem von der Universitätsstadt Marburg zu erbringenden Eigenanteil Verhandlungen mit dem Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) geführt.

 

Im Ergebnis werden die dringend notwendigen Sanierungen der von den Kulturschaffenden genutzten Gebäuden (Radio Unerhört, Kulturzentrum Waggonhalle mit Theater und Gaststätte) nun wie folgt gefördert:

 

  • Investitionsvolumen: ca. 2 Mio. € (geplant bisher 3,8 Mio. €)

 

  • Kommunaler Eigenanteil: mind. 10 % (vorher 55 %)

 

  • Fördermittel Bund: 1,7 Mio. € (unverändert)

 

Damit das Projekt auf dieser Grundlage gefördert werden kann, ist hierüber erneut zu beschließen.

 

Das weitere vom BBSR vorgesehene Verfahren gestaltet sich so, dass nach diesem Beschluss die bereits getroffene Vorauswahl des Waggonhallenprojekts konkretisiert und angepasst wird. Sodann ist ein Koordinierungsgespräch vorgesehen, auf dessen Grundlage das Projekt weiter ausgearbeitet wird. Danach ist ein detaillierter, qualifizierter Zuwendungsantrag zu stellen, in dem der Eigenanteil der Universitätsstadt Marburg festgelegt und bestätigt wird.

 

 

 

 

Dr. Thomas Spies

Oberbürgermeister

 

 

 

 

 

 

Beteiligung an der Vorlage durch:

 

FBL 6

 

FD 61

 

 

FD 20

 

 

gez.

 

 

 

 

 

A: Anhörung; B: Beteiligung; K: Kenntnisnahme; S: Stellungnahme

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

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