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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Fraktionsantrag - VO/4867/2016

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Magistrat wird aufgefordert, sich nachhaltig und ausdrücklichr eine deutliche Verbesserung der Verkehrssicherheit im innerstädtischen Straßenverkehr einzusetzen.

 

Hierbei ist ein besonderes Augenmerk auf Radfahrer zu legen, die mit verkehrswidrigem und gefährlichem Verhalten auf Gehwegen und Straßen, Menschen gefährden und Unfälle leichtfertig provozieren.

 

Neben dem Verhalten aller Verkehrsteilnehmer im Straßenverkehr, sind wie bei Kraftfahrzeugen üblich, insbesondere auch Kontrollen an den vorgeschriebenen Sicherheitseinrichtungen an Fahrrädern durch das Ordnungsamt durchzuführen.

 

Verstöße sind mit entsprechenden Bußgeldern nach dem Bußgeldkatalog zu ahnden.

 

Hierfür ist zu prüfen, ob durch das Ordnungsamt eine Fahrradstreife gezielt als sinnvolle Ergänzung zu  PKW oder Fußstreifen eingesetzt werden kann.

 

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Sachverhalt

Begründung:

 

Fahrrad fahren liegt im Trend und ist im Interesse der Umwelt, der eigenen Gesundheit und der Entlastung des innerstädtischen Verkehrs besonders zu fördern.

 

Einzelne Verkehrsteilnehmer konterkarieren diesen Anspruch jedoch deutlich, indem sie cksichtslos und vorsätzlich auf Gehwegen, Ampelkreuzungen und Bereichen in denen sich Fußnger, Rad- und Autofahrer begegnen, ihr vermeidliches Durchfahrtsrecht verkehrswidrig durchsetzen.

 

Gerade während der Dämmerung oder bei Dunkelheit, fallen immer wieder eine Vielzahl von unbeleuchteten Fahrrädern auf. Dabei ist eine sachgemäße Fahrradbeleuchtung nicht nur vorgeschrieben sondern kann das Risikos eines Unfalls merklich vermindern. Halten sich Radfahrer nicht an die Beleuchtungs-Vorschriften, so muss dies mit einem entsprechendem Bußgeld durch das Ordnungsamt oder die Polizei geahndet werden.

 

Gleiches gilt für die Vielzahl von Rotverstößen an ampelgeregelten Kreuzungen, die leider zum täglichen Bild in unserer Stadt gehören. Dass es sich hier um kein Kavaliersdelikt handelt, macht ein Blick in den Bußgeldkatalog deutlich. Der Gesetzgeber sieht bei einem Rotverstoß mit Unfall eine Strafe von 180 Euro und zwei Punkten in Flensburg vor. Bei einfachen Rotverstößen werden immerhin noch 45 Euro und ein Punkt fällig. Gerade an Ampeln lassen sich oft Konfliktsituationen durch Missachtung der Ampelschaltung zwischen Fußngern, Fahrrad- und Autofahrern beobachten.  

 

Laut Statistischem Bundesamt starben 2014 in Deutschland 396 Fahrradfahrer. 39 davon waren mit einem E-Bike unterwegs. Im Vergleich zu 2013 stieg die Zahl der tödlichen Unfälle um 10%. Verletzt wurden nach Angaben in der Statistik 77.900 Radfahrer, davon 14.500 schwer. Laut Experten dürfte die Dunkelziffer weit höher liegen. 58% der tödlichen Unfälle wurden innerhalb geschlossener Ortschaften registriert.

 

Viele andere Städte legen besonderen Augenmerk auf die Verkehrssicherheit.

 

Dieser Antrag soll letztendlich dem Schutz aller Verkehrsteilnehmer, insbesondere den Schwächeren dienen und nicht die Radfahrer unter Generalverdacht stellen. Aber wie überall gilt es, die wenigen schwarzen Schafe zu lokalisieren und präventiv abzuschrecken.

 

Der gezielte Einsatz einer Fahrradstreife bietet neben einer hohen Flexibilität, Mobilität und schnellen Eingriffsmöglichkeiten auch weitere positive Aspekte. Er verstärkt die sichtbare Präsenz des Ordnungsamtes und stärkt den unmittelbaren Kontakt mit den Bürgerinnen und Bürgern und damit auch das subjektive Sicherheitsgefühl. 

 

Zudem ist die Anschaffung sowie die Unterhaltung von entsprechenden Fahrrädern und Kleidung deutlich kostengünstiger als der Einsatz von Fahrzeugen. In der Außenwirkung setzt die Universitätsstadt Marburg damit ein deutliches Zeichen zur Nutzung umweltfreundlicher Verkehrsmittel.

 

 

Jens SeippJoachim Brunnet Stephan Muth

 

 

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