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Ratsinformation
Vorlage - VO/4917/2016
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Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten
11 Beisitzer/innen
für den Anhörungsausschuss zu wählen.
Sachverhalt:
Die Amtszeit der bisherigen Beisitzer/innen ist mit der Legislaturperiode der Stadtverordnetenversammlung zum 31.03.2016 abgelaufen. Nach § 10 Abs. 2 Nr. 1 des Hess. Ausführungsgesetzes zur Verwaltungsgerichtsordnung (HessAGVwGO) werden die Beisitzer/innen für die Wahlzeit der Vertretungskörperschaften durch die Stadtverordnetenversammlung auf Vorschlag des Magistrats gewählt.
Gem. § 10 Abs. 3 Nr. 3 HessAGVwGO haben Berufs- und andere Vereinigungen oder sonstige Einrichtungen mit Sitz im Stadtgebiet ein Vorschlagsrecht gegenüber dem Magistrat. Dieser Hinweis erfolgt vor der Wahl der Beisitzer durch ortsübliche Bekanntmachung.
Gem. § 10 Abs. 6 HessAGVwGO sind die Beisitzer/innen nach Ablauf ihrer Wahlzeit zu Sitzungen heranzuziehen, bis ihre Nachfolger gewählt sind.
Für die Wahl gelten die Vorschriften des § 55 HGO.
Dr. Thomas Spies
Oberbürgermeister