Seiteninhalt
Ratsinformation
Vorlage - VO/4939/2016
|
|
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten,
4 Vertreter/innen des Trägers und
4 Stellvertreter/innen
für die Berufung zum Mitglied des Verwaltungsausschusses vorzuschlagen.
Sachverhalt:
Beschließendes Organ des Jugendbildungswerkes ist der Verwaltungsausschuss. Ihm gehören an als stimmberechtigte Mitglieder 4 Vertreter/innen des Trägers und 4 persönliche Stellvertreter/innen. Diese Mitglieder werden vom Magistrat für die Dauer der Legislaturperiode der Stadtverordnetenversammlung berufen. Gem. § 2 Abs. 3 der Verordnung über die Voraussetzungen für die Förderung der außerschulischen Jugendbildung ist die Stadtverordnetenversammlung vorschlagsberechtigt für die Vertreter/innen des Trägers.
Dr. Thomas Spies
Oberbürgermeister