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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/4999/2016

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Die Stadtverordnetenversammlung stimmt der beigefügten Vorschlagsliste der Bau- und Sanierungsmaßnahmen an Marburger Schulen im Rahmen des Bildungsbauprogrammes für die Jahre 2017 2021 zu.

 

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Sachverhalt

Begründung:

 

Anfang des Jahres 2016 wurde auf Initiative von Herrn Oberbürgermeister Dr. Spies ein Bildungsbauprogramm für die Marburger Schulen initiiert, mit dem die Universitätsstadt Marburg beabsichtigt, ab dem Haushaltsjahr 2017 ein auf fünf Jahre ausgelegtes Programm aufzulegen, das die notwendigen Sanierungs- und Erweiterungsmaßnahmen an den Marburger Schulen umfassen soll.

 

Das Programm stellt eine Prioritätensetzung dar und bietet den Schulen, aber auch den beteiligten Fachdiensten, eine Verbindlichkeit für die nächsten fünf Jahre. Darüber hinaus sollte die Entwicklung zu diesen Vorschlägen ein transparentes Verfahren durchlaufen.

 

Schwerpunkte im Rahmen des Bildungsbauprogrammes sind die Bereiche Erneuerung und Sanierung, Raumangebot und Arbeitsbedingungen, Inklusion und Barrierefreiheit sowie Energieeffizienz. Die Maßnahmen umfassen keine Investitionen für die Bereiche Brandschutz (sofern nicht mit der geplanten Maßnahme zu verbinden), Investitionen in Parkdecks und die allgemeine Bauunterhaltung. Voraussetzung für eine Aufnahme in das Programm ist, dass die Maßnahme mindestens einen Kostenumfang von 100.000,-- Euro haben muss.

 

Auf dieser Basis haben die Schulen bis Ende März mit Prioritäten versehene Anträge für die Investitionen eingereicht. In der überwiegenden Zahl haben diese Anträge den bisherigen Planungen der Stadt Marburg entsprochen, da vieles bereits seit längerem auf der Agenda der Fachdienste Hochbau und Schule stand.

Eine Aufstellung der eingereichten Anträge ist der Anlage I zu entnehmen.

 

In den darauf folgenden Monaten haben eine Reihe von Ortsterminen, Planungen, Kostenermittlungen und Abstimmungsgespräche zwischen den Fachdiensten 40 und 65 stattgefunden, deren Ergebnis eine Vorschlagsliste war, in der 29 Einzelmaßnahmen an 20 Schulen aufgelistet sind.

Es ist gelungen, eine große Zahl an Schulen entsprechend ihrer Bedarfe zu berücksichtigen. An allen Schulen konnten vorgeschlagene Maßnahmen mit Priorität 1 und/oder 2 berücksichtigt werden.

Lediglich die beiden Grundschulen in Michelbach und den westlichen Stadtteilen (Verbund Grundschulen West) haben keine Zuweisung erhalten, da seitens der Verwaltung die angemeldeten Maßnahmen gegenüber anderen Liegenschaften mit einer niedrigeren Priorität versehen wurden.

 

Die Maßnahmen mit einer Gesamtsumme von 30.040.000 € wurden dann auf die fünf Haushaltsjahre verteilt.

Kriterien für den Beginn der einzelnen Maßnahmen waren die Dringlichkeit, der Umstand, dass bei einzelnen Maßnahmen bereits Planungen vorliegen, die in 2017 umgesetzt werden können, aber auch die Maßgabe, dass es gelingen musste, die Kosten einigermaßen gleichmäßig auf die fünf Jahre zu verteilen.

 

Diese Vorschlagsliste wurde in einer Sitzung am 22.06.2016 einer eigens dafür eingerichteten Projektgruppe vorgestellt. Neben dem hauptamtlichen Magistrat und Vertreter/-innen aus den Fachdiensten waren dort Schulleitungen, der Stadtelternbeirat, das Kinder- und Jugendparlament, der Gesamtpersonalrat der Lehrerinnen und Lehrer und der Behindertenbeirat vertreten. Dort gab es eine Reihe von Fragen und Anmerkungen. Zum Teil wurde der aus Sicht der Schulen späte Beginn der Maßnahmen kritisiert. Allerdings gab es bis auf die Rückmeldungen aus der Elisabethschule keinen Dissens, der die Vorschlagsliste in Frage gestellt hätte.

 

Im Anschluss wurde diese Liste nach einer Kenntnisnahme durch den Magistrat allen Schulen zur Verfügung gestellt mit der Bitte um eine Rückmeldung, falls es kritische Anmerkungen zu den Entscheidungen für die jeweilige Schule gibt.

 

Neben einer Reihe positiver Rückmeldungen gab es konkrete Kritik aus drei Schulen:

 

a)        An der Waldschule Wehrda ist die Sanierung der Schülertoiletten geplant, allerdings mit dem Beginn der Maßnahme im Jahr 2020. Hier richtet sich die Kritik der Schule an dem späten Beginn, was in Teilen nachvollziehbar ist, weil einerseits dieses Toilettenhaus in einem schlechten Zustand ist und andererseits die schon begonnene Sanierungsmaßnahme an der Schule für einen längeren Zeitraum unterbrochen werden müsste. Insofern wurde dem Wunsch der Schule Rechnung getragen und die Maßnahme wurde auf die Jahre 2017 (Planung) und 2018 (Ausführung) vorgezogen.

 

b)        Die Elisabethschule kritisiert den Umstand, dass zwei beantragte Maßnahmen keine Aufnahme in das Bildungsbauprogramm gefunden haben. Dies betrifft zum einen die geplante Campus-Halle, die mit einem Kostenaufwand in Höhe von 12 Mio. Euro aus diesem Programm nicht finanziert werden konnte, da fast die Hälfte der zur Verfügung stehenden Mittel für die nächsten fünf Jahre allein durch diese Maßnahme gebunden wären.

Gleichzeitig wurde kritisiert, dass die Erweiterung der Schule durch das Anwachsen der Schülerzahlen nach der Rückkehr zu G9 und dem Ausbau des Betreuungsangebotes möglicherweise spätestens zum Schuljahr 2021/22 nicht mehr ausreichend sind. Hier wurden andere Prioritäten gesetzt, nämlich die ebenfalls schon lange eingeforderte Sanierung der Fenster und die mit der Priorität II versehene Sanierung der naturwissenschaftlichen Fachräume. Zu gegebener Zeit wird dann zum Ende dieser Förderperiode zu entscheiden sein, ob es zu der prognostizierten Raumnot kommt und wie dieser begegnet werden kann.

 

c)      Die Entscheidung an der GS Marbach, die Maßnahme erst in 2019 konkret zu beginnen, stellt eine Verschiebung der Maßnahme im Hinblick auf die Planungen und insbesondere die Erwartungen der Schule dar. In Anbetracht der sonstigen Prioritäten und der Zusicherung an die Schule, dass die Maßnahme in das Programm aufgenommen wurde, wird vorgeschlagen, die Entscheidung aufrecht zu erhalten. Ein mögliches Vorziehen würde auch der Systematik, in einem Jahr ca. 6 Mio. € zu verausgaben zuwider laufen und eine andere Maßnahme müsste verschoben werden. 

In Anbetracht der relativ späten Verabschiedung des Haushalts 2017 und der notwendigen Freigabeverfahren würde sich auch keine größere Veränderung in der Zeitschiene ergeben.

 

d)      Ursprünglich waren 300.000 € für zusätzliche Radabstellanlagen im Bereich des Schulcampus Leopold-Lucas-Straße vorgesehen. Voraussetzung war eine 70 % Förderung der Maßnahmen durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit. Inzwischen liegt eine Ablehnung des Antrages vor, so dass der Betrag auf 100.000,- Euro reduziert wurde, vorrangig für Maßnahmen an der Elisabethschule und den Kaufmännischen Schulen Marburg.

Gleichzeitig werden die beiden Raten

bezüglich des Austausches der Fenster an der Sophie-von-Brabant-Schule, Willy-Mock-Straße, in den Jahren 2020 und 2021 um je 50.000 € erhöht.

 

 

Unter Berücksichtigung dieser Vorgaben ist nun eine abschließende Vorschlagsliste der Maßnahmen für das Bildungsbauprogramm entstanden, die als Anlage II beigefügt ist.

 

Daraus zu ersehen ist in der 2. Spalte, mit welcher Priorität der Antrag seitens der Schule versehen wurde, welche Maßnahme umgesetzt werden soll, wann die Planung bzw. Umsetzung beginnt, welche Kosten für die Jahre 2017 – 2021 entstehen und in welchem Umfang insgesamt Kosten für die jeweilige Maßnahme entstehen, da sich teilweise die einzelnen Bauabschnitte über den jetzigen Maßnahmenzeitraum hinaus erstrecken. In einigen Fällen sind auch Alternativvorschläge vermerkt, zum Teil dort, wo noch nicht abschließend feststeht, welche der Varianten umgesetzt wird und zum Teil bei Maßnahmen, die diskutiert wurden, bei denen man sich allerdings für andere Alternativen entschieden hat.

 

Die Kostenermittlungen zu den aufgeführten Maßnahmen wurden bis auf drei Projekte durch die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter des Fachdienstes Hochbau erstellt. Konkrete Entwurfs- oder Ausführungsplanungen liegen nur in zwei Fällen vor, da es sich überwiegend um neue Maßnahmen handelt, so dass die Beschaffenheit in der Regel noch nicht ausreichend bekannt ist, um zuverlässige Kostenschätzungen oder Kostenberechnungen zu fertigen. Aus diesem Grund wurde je nach Bauaufgabe ein Sicherheitszuschlag von bis zu 20% inkludiert. Die geplante zeitliche Ausführung der Maßnahme wurde in Form von Baupreissteigerungen von jährlich 2,5% berücksichtigt, um mit den geplanten Investitionen die Bauaufgabe zuverlässig erledigen zu können. Darüber hinaus sind keine weiteren zusätzlichen Risiken berücksichtigt, die aber nicht gänzlich ausgeschlossen werden können.

 

Eine Kurzbeschreibung der einzelnen Maßnahmen ist als Anlage III beigefügt.

 

Bei einer entsprechenden Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung würde dann diese Liste zur Grundlage für die Haushaltsplananmeldungen im Investitionshaushalt und dem Investitionsprogramm für die Jahre 2017 – 2021 gemacht.

 

Gleichzeitig ersetzt diese Entscheidung bei Neubauten bzw. Bauvorhaben mit einer Änderung des Raum- und Funktionsprogramms den Beschluss der Anlage 21 zur AGA, Ziffer 2.1 (Bedarfsanmeldung- und anerkennung; Auftrag für Grundlagenermittlung und Vorplanung;  neu: 3.1).

Die sonstigen Bestimmungen der Anlage 21 zur AGA bleiben hiervon unberührt. Sollte die Frage, ob Ergänzungsbauwerke erforderlich werden oder nicht, erst im Zuge der planerischen Befassung mit den jeweiligen Liegenschaften beantwortet werden können, ist eine Entscheidung auf der Grundlage einer Wirtschaftlichkeitsbetrachtung und eines Variantenvergleichs durch den Magistrat zu treffen.

 

Der Magistrat wird die städtischen Gremien laufend über den Fortgang des Bildungsbauprogramms informieren.

 

 

 

 

 

 

 

 

Dr. Thomas SpiesDr. Franz KahleDr. Kerstin Weinbach

OberbürgermeisterBürgermeisterStadträtin

 

 

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Finanz. Auswirkung

- 1 -

Beschlussfolgeabschätzung (BFA) Die Vorlage hat folgende Auswirkungen:

1. Kostenzusammenstellung Einmalkosten

X

Es bestehen keine Einmalkosten

 

 

 

Es bestehen die hier aufgeführten Einmalkosten

 

2. Kostenzusammenstellung Folgekosten

 

Es bestehen keine Folgekosten

 

 

X

Es bestehen die hier aufgeführten Folgekosten

 

Ausgaben

Finanzhaushalt

lfd. Jahr

in Euro

Folgejahre in Euro

 

2017

2018

2019

2020

2021

Investitionskosten

6 Millionen

6 Millionen

6 Millionen

6 Millionen

6 Millionen

Baukosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Abschreibungen

 

 

 

 

 

Tilgung

 

 

 

 

 

Summe

Ausgaben Finanzhaushalt

 

 

 

 

 

 

3. Weitere Auswirkungen

X

Es bestehen keine weiteren Auswirkungen

 

 

 

Es bestehen folgende weitere Auswirkungen

 

(z. B. familienpolitische Auswirkungen, Auswirkungen auf Gender Mainstreaming, Auswirkungen der Beschlüsse auf die demographische Entwicklung der Stadt Marburg)

 

 

 

 

 

 

Anlagen

 

 

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