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Ratsinformation
Vorlage - VO/5036/2016
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Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten,
von der beiliegenden Zusammenstellung von Eckwerten über den Vollzug des Haushaltsplans 2016 zum 1. Halbjahr 2016 Kenntnis zu nehmen.
Begründung
Damit die Stadtverordnetenversammlung auch unterjährig einen Einblick in die Haushaltswirtschaft erhält, sieht § 28 Abs. 1 GemHVO vor, dass die Stadtverordnetenversammlung mehrmals im Jahr über den Haushaltsvollzug zu unterrichten ist.
Dieses Erfordernis wird durch den vierteljährig erstellten Budgetbericht und dem jetzt vorgelegten Halbjahresbericht 2016 erfüllt
Dr. Thomas Spies
Oberbürgermeister
Anlage
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Anlagen: | |||||
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1 | Halbjahresbericht 16.08.2016 (55 KB) | ![]() |