Seiteninhalt
Ratsinformation
Beschlussvorlage - VO/5067/2016
Grunddaten
- Betreff:
-
Investitionsprogramm der Universitätsstadt Marburg für die Haushaltsjahre 2015 - 2019, 2. Nachtragshaushaltssatzung und Stellenplan der Universitätsstadt Marburg für das Haushaltsjahr 2016 - 2. Lesung und Beschlussfassung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20.1 - Haushalts- und Finanzangelegenheiten
- Bearbeiter*in:
- Petra Krüger
- Verfasser*in:
- Krüger, Petra
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung
|
Entscheidung
|
|
|
16.09.2016
|
Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, im Rahmen der Beschlussfassung zum 2. Nachtragshaushaltsplan 2016 folgende Beschlüsse zu fassen:
- Gemäß § 101 Abs. 3 der Hessischen Gemeindeordnung wird das durch den 2. Nachtragshaushaltsplan 2016 geänderte Investitionsprogramm für den Planungszeitraum 2015 bis 2019 mit einem Volumen von ……. festgesetzt;
- der durch den 2. Nachtragshaushaltsplan geänderte Stellenplan 2016 der Universitätsstadt Marburg für die allgemeine Verwaltung wird auf 100,870 Beamtenstellen und 855,440 Beschäftigtenstellen nach TVöD festgesetzt;
- aufgrund der §§ 94 ff. HGO wird die beigefügte 2. Nachtragshaushaltssatzung 2016 der Universitätsstadt Marburg beschlossen.
Sachverhalt
Begründung:
Nach Verabschiedung des Doppelhaushalts 2015/2016 sind ab Mai 2015 einige Veränderungen bei einzelnen Haushaltspositionen eingetreten, die erhebliche Auswirkungen auch auf das Haushaltsjar 2016 bedeuten und nun einen 2. Nachtragshaushaltsplan 2016 erfordern.
Im Rahmen des 2. Nachtragshaushaltsplanes 2016 sind einige Änderungen im Finanzhaushalt – Investitionen vorgenommen worden, die eine Anpassung des Investitionsprogramms 2015 bis 2019 im Jahr 2016 nötig machte.
Das Investitionsprogramm ist die Grundlage für den Finanzplan 2015 bis 2019, der aufgrund der Änderungen des 2. Nachtragshaushaltsplan 2016 für das Jahr 2016 angepasst wurde.
Der Ergebnishaushalt gilt gemäß § 92 Abs. 3 Nr. 1 HGO als ausgeglichen, wenn der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge sowie der Zins- und sonstigen Finanzerträge mindestens ebenso hoch ist die der Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen sowie der Zins- und sonstigen Finanzaufwendungen.
Der 2. Nachtragshaushaltsplan 2016 erreicht dieses Ziel nicht, sondern schließt mit einem negativen Ergebnis ab (siehe beigefügte Listen).
Die Investitionen der Finanzhaushalte müssen zum größten Teil (rd. 77 %) über Kreditaufnahmen vom Kapitalmarkt finanziert werden. Eingeplant sind für das Haushaltsjahr 2016 hierfür Mio. €.
Die Verpflichtungsermächtigungen erreichen einen Gesamtbetrag von Mio. €.
Der Stellenplan weist für 2016 insgesamt 956,310 Stellen aus.
Dr. Thomas Spies
Oberbürgermeister
Anlagen:
2.Nachtragshaushaltssatzung 2016
Änderungslisten 2. Lesung 2. Nachtragshaushalt 2016
- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
- selbst verantwortlich
- andere Verantwortlichkeit
- Aufgabe bearbeiten
- NA
- TOP
- Keine Zusammenstellung
- Dokument erstellen
- Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen
- Dokument auswählen