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Ratsinformation
Vorlage - VO/5089/2016
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Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten:
- 8 Stadtverordnete zu benennen
- 3 Lehrer/innen,
- 3 Erziehungsberechtigte,
- 3 Schüler/innen,
- 2 Vertreter/innen der Kirchen (evangelisch und katholisch),
- 1 Vertreter/in des Deutschen Gewerkschaftsbundes und
- 1 gemeinsamen Vertreter/gemeinsame Vertreterin der Industrie- und
Handelsklammer, des Einzelhandelsverbandes und der Kreishandwerkerschaft
in die Schulkommission zu wählen.
Zu Ziffer. 2 bis 7 sind Stellvertreter/innen festzulegen. Die in den Wahlvorschlägen genannten aber nicht gewählten Personen können als Stellvertreter/innen gelten.
Sachverhalt:
Für die Entsendung der 8 Stadtverordneten wird in analoger Anwendung der getroffenen Entscheidung bei den Ausschüssen das Benennungsverfahren vorgeschlagen (§ 62 Ziff. 2 HGO).
Für die Wahl der sachkundigen Einwohner ist § 55 HGO maßgebend. Es wird nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt. Bei Ziff. 5, 6 und 7 kann offen abgestimmt werden.
Dr. Thomas Spies
Oberbürgermeister