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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/5134/2016

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Die beigefügte Neufassung der Satzung für die Volkshochschule der Universitätsstadt
Marburg wird beschlossen.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die zurzeit gültige Satzung für die Volkshochschule der Universitätsstadt Marburg, in der Fassung des I. Nachtrages vom 29. November 1977, wurde am 29. Juni 1973 durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossen und war in Teilen überarbeitungswürdig.

 

Beispielsweise wurde die Rechtsgrundlage für die Volkshochschularbeit zwischenzeitlich geändert. So wurde das seinerzeit geltende „Gesetz über Volkshochschulen“ durch das „Gesetz zur Förderung der Weiterbildung und des lebensbegleitenden Lernens im Lande Hessen“ (Hessisches Weiterbildungsgesetz HWBG) ersetzt.

 

Neben inhaltlichen Änderungen waren aber auch redaktionelle und sprachliche Anpassungen sowie die Beachtung der Gender-Schreibweise vorzunehmen. Die Überarbeitung der Satzung wurde aber hauptsächlich aus zwei weiteren Gründen erforderlich:

 

 

1.) Erweiterung des vhs-Beirats um eine/n Vertreter/in des Ausländerbeirats

 

Zur Förderung der Volkshochschularbeit ist nach § 1 Satz 1 der Satzung (a. F.) die Bildung eines Beirates vorgesehen. Diesem vhs-Beirat gehören als stimmberechtigte Mitglieder gem. § 4 unter anderem der Oberbürgermeister oder ein vom ihm bestimmtes Mitglied des Magistrats, 8 Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung, jeweils eine Vertreterin/ein Vertreter des Deutschen Gewerkschaftsbundes, der gewerblichen Wirtschaft, der evangelischen und katholischen Kirche, der Philipps-Universität sowie des Deutschen Lehrerverbandes an.

 

Durch diese Beschlussvorlage soll der Beirat der Volkshochschule nun um eine Vertreterin bzw. um einen Vertreter des Ausnderbeirats erweitert werden.

 

 

2.) Veröffentlichung der Niederschriften des vhs-Beirats

 

Des Weiteren soll durch diese Vorlage der Magistratsbeschluss vom 29.08.2016 (VO/5042/2016) umgesetzt werden, welcher dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 29.01.2016 (VO/3584/2014) Rechnung trägt:

 

Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die Sitzungsprotokolle sämtlicher Beite, soweit rechtlich möglich, spätestens nach deren Genehmigung durch das jeweilige Gremium über das Ratsinformationssystem der Stadt Marburg öffentlich zugänglich gemacht werden.“

 

Die Sitzungen des vhs-Beirats finden in nicht öffentlichen Sitzungen statt. Die Nichtöffentlichkeit ist zwar nicht explizit in der zurzeit gültigen Satzung geregelt, jedoch verweist die Satzung (§ 4 Abs. 7 a. F.) auf die Geschäftsordnung für die Kommissionen der Universitätsstadt Marburg, wonach die Kommissionen der Stadt Marburg grundsätzlich in nicht öffentlichen Sitzungen beraten und beschließen (§ 4 Abs. 1). An dieser Regelung soll nach wie vor festgehalten werden.

 

Rechtlich möglich erscheint es jedoch, dass die Niederschriften von nicht öffentlichen Sitzungen der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Diese Verfahrensweise soll nun auch für den vhs-Beirat Anwendung finden. Während die Sitzungen des Beirates nach wie vor nicht öffentlich sein sollen, ist es beabsichtigt, die Sitzungsprotokolle über das städtische Rats- bzw. über das Bürger/innen-informationssystem öffentlich zugänglich zu machen. Dies wäre durch Beschluss dieser Vorlage in der Satzung zu verankern. 

 

 

Dr. Thomas SpiesDr. Kerstin Weinbach
OberbürgermeisterStadträtin

 

 

Anlagen:

- Synopse
- Neufassung der Satzung für die Volkshochschule

 

 

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