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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/5175/2016

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Bildungsbauprogramm (BiBaP)

 

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten folgende Beschlüsse zu fassen:

 

  1. Gemäß § 102 Abs. 5 HGO werden unter Anerkennung der Unabweisbarkeit für die folgenden Maßnahmen über- bzw. außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen bereitgestellt:

Schule / I-Nr.

Maßnahme

Betrag

Astrid-Lindgren-Schule

I650.005.9

Sanierung Treppenhaus und Abstellräume inklusive Brandschutz, 3. von 5 Teilabschnitten

50.000,00 €

Gerhart-Hauptmann-Schule

I650.002.0

Einzelsanierungsmaßnahmen Turnhallengebäude u. a.

100.000,00 €

Geschwister-Scholl-Schule

I650.003.0

Sanierung Pausenhalle und Verwaltung ohne Sanierung WC Schüler

50.000,00 €

Erich Kästner-Schule

I650.004.0

Sanierung / Neubau Block K

100.000,00 €

Tausendfüßler-Schule

I650.011.6

Erweiterungsbau in Bauerbach (Cafeteria)

50.000,00 €

Waldschule Wehrda

I650.006.9

Sanierung Block F (Toilettenhaus)

50.000,00 €

Waldschule Wehrda

I650.006.9

Minimalsanierung Block A (Küche, Rückbau Lehrküche, kleiner Lagerraum)

20.000,00 €

Sophie-von-Brabant-Schule

I650.002.5

Sanierung der Lehrküche (Willy-Mock-Straße)

150.000,00 €

Sophie-von-Brabant-Schule

I650.002.5

Sanierung Mädchen-WC (Uferstraße)

225.000,00 €

Sophie-von-Brabant-Schule

I650.002.5

Sanierung der Putzfassade mit Sandsteingewänden, Wetterseite, 1. von 2 Bauabschnitten (Uferstraße)

800.000,00 €

Richtsberg-Gesamtschule

I650.018.9

Neugestaltung des Forums, Sanierung Treppenhäuser komplett

100.000,00 €

Elisabethschule

I650.011.9

Fensteraustausch gesamte Liegenschaft

400.000,00 €

Gymnasium Philippinum

I650.012.9

Sanierung Dach Sporthalle

900.000,00 €

Martin-Luther-Schule

I650.013.9

Sanierung und Erweiterung Lehrerzimmer u. a., Erstellung 2. Fluchtwege

100.000,00 €

Adolf-Reichwein-Schule

I650.014.9

Bau eines Fahrstuhls im A-Gebäude

40.000,00 €

Adolf-Reichwein-Schule

I650.014.9

Block E, Fassadensanierung

2.500.000,00 €

Kaufmännische Schulen

I650.009.6

Umgestaltung / Sanierung des Lehrerzimmers

225.000,00 €

Schule am Schwanhof

I650.016,9

Abriss und Neubau der Turnhalle

200.000,00 €

Schulcampus Leopold-Lucas-Straße

I650.010.6

Errichtung von zusätzlichen Radabstellanlagen

50.000,00 €

 

Gesamt:

6.110.000,00 €

  1. Zur Deckung der o. g. über- bzw. außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen werden folgende Verpflichtungsermächtigungen, die im Haushaltsplan 2016 veranschlagt sind, nicht in Anspruch genommen:

I-Nr.

Maßnahme

Verpflichtungs-

ermächtigung im Haushaltsplan 2016

I650.004.0

Sanierung / Neubau Block K

1.000.000,00 €

I650.014.9

Block E, Fassadensanierung

1.400.000,00 €

I650.016.9

Abriss und Neubau der Turnhalle

500.000,00 €

I661.016.9

Bau von Rad und Fußwegen

1.565.000,00 €

I661.001.5

Erneuerung Pilgrimstein/Stützmauer

1.170.000,00 €

I661.004.5

Ausbau Elisabethstraße

475.000,00 €

 

Gesamt

6.110.000,00 €

  1. Damit die Maßnahmen im Haushaltsjahr 2017 umgesetzt werden können, werden die o. g. Verpflichtungsermächtigungen zur Auftragsvergabe freigegeben.

 

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Sachverhalt

Begründung:

 

Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 16.09.2016 dem Bildungsbauprogramm (BiBaP) zugestimmt.

 

Das Programm stellt eine Prioritätensetzung dar und bietet den Schulen, aber auch den beteiligten Fachdiensten, eine Verbindlichkeit für die nächsten fünf Jahre.

 

Schwerpunkte im Rahmen des Bildungsbauprogrammes sind die Bereiche Erneuerung und Sanierung, Raumangebot und Arbeitsbedingungen, Inklusion und Barrierefreiheit sowie Energieeffizienz. Weitere Erläuterungen können der entsprechenden Vorlage (VO/4999/2016) entnommen werden.

 

Für die Umsetzung der Maßnahmen waren im nicht beschlossenen 2. Nachtragshaushaltsplan 2016 entsprechende Verpflichtungsermächtigungen vorgesehen.

 

Damit der Zeitplan für die Umsetzung des Bildungsbauprogrammes eingehalten werden kann, ist es erforderlich, dass bereits jetzt schon die entsprechenden Aufträge für die im Jahre 2017 anstehenden Maßnahmen vergeben werden können.

 

Der Mehrbedarf war bei der Beschlussfassung des Doppelhaushaltes 2015 / 2016 und des 1. Nachtragshaushaltsplan 2016 nicht vorhersehbar, die Verpflichtungsermächtigungen sind für die Auftragserteilung zur Umsetzung der Maßnahmen unabweisbar.

 

Die Voraussetzungen zur Bewilligung von über- bzw. außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen gemäß § 102 Abs. 5 HGO sind somit erfüllt.

 

 

 

 

Dr. Thomas Spies

Oberbürgermeister

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

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