Universitätstadt Marburg

?

Hauptnavigation der Seite

Kartenanwendung der Stadt Marburg

Seiteninhalt

Inhaltsbereich der Seite
Sie sind hier: Politik & Stadtgesellschaft > Stadtpolitik > Stadtparlament (STVV)

Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/5212/2016

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgende Beschlüsse zu fassen:

 

  1. Die KIP-Pauschalmittel werden in Höhe von 623.031 € (20% der Darlehenssumme) angemeldet.

 

  1. Folgende Einzelmaßnahmen werden beim KIP angemeldet:

 

Maßnahmen

Gesamtkosten

Vorauss. Beginn

Vorauss.

Endabnahme

Sanierung der Pausenhalle und des Ver- waltungsbereichs der Geschwister- Scholl-Schule

450.000 €

2017

2018

Abrechnung 2019

Installation einer Sonnenschutzanlage  bei der Kindertagesstätte Gerhard- Hauptmann-Straße

100.000 €

2015

2016

Sanierung des Sanitärtrakts der Sporthalle des Gymnasium Philippinum

800.000 €

2015

2016

Sanierung des Dachs der Sporthalle  des Gymnasium Philippinum

1.000.000 €

2017

2017

Abrechnung 2018

Bau einer Einhausung für den Eingangs-

bereich der Sporthalle der Martin-Luther-

Schule

175.000 €

2016

2016

Sanierung des Gesundheitszentrums der

Käthe-Kollwitz-Schule

180.000 €

2016

2016

 

Reduzieren

Sachverhalt

Begründung

 

Die Universitätsstadt Marburg erhielt aus dem KIP 3.115.155 Euro in 3 Tranchen zugeteilt. Die Rahmendarlehensverträge wurden bereits abgeschlossen. Nun müssen bis zum 31.12.2016 die Einzelmaßnahmen angemeldet werden, für deren Finanzierung die Mittel des KIP genutzt werden sollen. Folgende Rahmenbedingungen müssen dabei beachtet werden:

 

-       Die Maßnahmen müssen nach dem 30.06.2015 begonnen und bis zum 30.06.2021 vollständig abgerechnet sein.

 

-       Eine parallele Förderung von Maßnahmen z. B. durch GVFG/FAG und KIP ist ausgeschlossen.

 

-       20 % der Darlehenssumme (= 623.031 €) dürfen als Pauschalmittel angemeldet werden.

 

 

Zunächst sollen die Pauschalmittel in voller Höhe ausgeschöpft werden, diese können u. a. zur Finanzierung von Geringwertigen Wirtschaftsgütern (GwGs) dienen. Die Pauschalmittel werden in zwei Tranchen in der Regel im Abstand von sechs Monaten ausgezahlt.

 

Es verbleibt eine Darlehenssumme von 2.492.124 €, die auf einzelne Maßnahmen aufgeteilt werden muss. Da in diesem Jahr weiterer Kapitalbedarf besteht, wurde zunächst auf Maßnahmen zurückgegriffen, die teilweise schon im vergangenen Jahr begonnen haben und in diesem Jahr fertiggestellt werden. Somit kann der Abruf dafür zeitnah erfolgen. Als weitere Maßnahmen wurden zwei Projekte des BiBaP ausgewählt, deren Abrechnung 2018 bzw. 2019 erfolgen soll.

 

 

 

Dr. Thomas Spies

Oberbürgermeister

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Loading...
Legende
selbst zuständig
selbst zuständig
eigenes Amt zuständig
eigenes Amt zuständig
anderes Amt zuständig
anderes Amt zuständig
andere Zuständigkeit
andere Zuständigkeit
selbst verantwortlich
selbst verantwortlich
andere Verantwortlichkeit
andere Verantwortlichkeit
Aufgabe bearbeiten
Aufgabe bearbeiten
NA
TOP
Keine Zusammenstellung
Keine Zusammenstellung
Dokument erstellen
Dokument erstellen
Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen
Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen
Dokument auswählen
Dokument auswählen
Mobile Navigation schliessen