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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/5222/2016

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die folgenden Beschlüsse zu fassen:

  1. Die Stadtverordnetenversammlung stimmt dem als Anlage beigefügten Gutachten zur Nachkalkulation der Abwassergebühren für das Jahr 2015 sowie der Abwassergebührenkalkulation für das Jahr 2017 auf der Basis eines kalkulatorischen Zinssatzes von 4,2 % und Abschreibungen auf Wiederbeschaffungszeitwerten zu.
  2. Die Stadtverordnetenversammlung stimmt der Erstattung des ausgewiesenen Überschusses der Straßenentsserung für das Jahr 2015 von 1.294.079,22 EUR an die Universitätsstadt Marburg zu.
  3. Der beigefügte II. Nachtrag zur Abwassersatzung der Universitätsstadt Marburg mit Inkrafttreten zum 01.01.2017 wird beschlossen.

 

 

 

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Sachverhalt

Begründung:

 

  1. Nachkalkulation 2015

 

Entsprechend den abgabenrechtlichen Vorgaben wurde auf Basis der Ist-Zahlen von der Firma IVC Public Services GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, eine Nachkalkulation für das Jahr 2015, getrennt für Schmutz- und Niederschlagswasser erstellt und die Kostenüber- bzw. Kostenunterdeckungen ermittelt.

 

Im Einzelnen weist die Nachkalkulation 2015 einen Überschuss für Schmutzwasser in Höhe von 182.322,41 EUR, für das Niederschlagswasser in Höhe von 250.485,26 EUR sowie für die Straßenentwässerung in Höhe von 103.579,66 EUR aus. Die Überschüsse aus Schmutz- und Niederschlagswasser werden der jeweiligen Gebührenausgleichsrücklage getrennt nach Schmutz- und Niederschlagswasser zugeführt, wo sie zur Finanzierung von Unterdeckungen in den Gebührenhaushalten zur Verfügung stehen. Da die Niederschlagswassergebühren für die Straßenentwässerung im Gegensatz zu den vorgenannten ausschließlich von der Universitätsstadt Marburg finanziert werden, müssen die Beträge nicht zur Finanzierung Mehrkosten für die Gebührenzahler vorgehalten werden.

 

Es wird daher vorgeschlagen, den Überschuss aus der Straßenentwässerung in Höhe von 103.579,66 EUR an die Universitätsstadt Marburg zu erstatten, während die jeweils für Schmutz- und Niederschlagswasser ermittelten Beträge in den zweckgebundenen Kanalgehrenausgleichrücklagen verbleiben.

 

 

  1. Kalkulation der Abwassergebühren 2017 und II. Nachtrag zur Abwassersatzung

 

Neben der Nachkalkulation 2015 wurde von der Firma IVC aerdem auf der Basis der Planwerte für 2016 eine Gebührenkalkulation durchgeführt. Um den abschreibungsbedingten Werteverzehr und die Wiederherstellung des Kanalnetzes nach aktuellen Kosten finanzieren zu können, wurder 2017 dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 18. Dezember 2015 ( VO/4511/2015) entsprechend bei der Kalkulation der Abwassergebühren die Berücksichtigung kalkulatorischer Zinsen in Höhe von 4,2 % sowie der Ansatz von Abschreibungen auf der Basis von Wiederbeschaffungszeitwerten festgelegt.

 

Nach dem Gutachten der Firma IVC ist von ansatzhigen Kosten von rd. 10,7 Mio. EURhrlich auszugehen. Davon entfallen rd. 7,6 Mio. EUR auf den Kostenträger Schmutzwasser und rd. 3 Mio. EUR auf den Kostenträger Niederschlagswasser. Die anteiligen Straßenentsserungskosten belaufen sich auf von rd. 1,3 Mio. EUR.

 

Bei einem prognostizierten Frischwasserverbrauch von 4,9 Mio. m3 und an die Kanalisation angeschlossenen befestigten Flächen von rd. 5,8 Mio. m2 ergeben sich damit Gebührensätze für Schmutzwasser von 1,55 EUR/m3 (bisher 1,44 EUR/m3) und für Niederschlagswasser von 0,52 EUR/m2 (bisher 0,48 EUR/m2). Dies entspricht einer Gebührenerhöhung von 8 %. Ausgehend von diesem Prozentsatz erhöht sich die die Gebühr bei notwendiger Vorreinigung des Abwassers in einer Grundstückskläreinrichtung von 0,91 EUR/m3 auf 0,98 EUR/m3.

 

Die mit dem X. Nachtrag zur Satzung der Universitätsstadt Marburg über die Beiträge und Gebühren zur öffentlichen Stadtentwässerung beschlossenen Benutzungsgebühren von 3,80 DM (1,94 EUR ab 01.01.2002) sind seit 1999 unverändert geblieben. Aufgrund der zwischenzeitlichen Kostenentwicklung ist nun eine Anhebung der Abwassergebühren erforderlich. Bedeutende Kostenfaktoren sind neben allgemeinen Kostensteigerungen bei Löhnen, Betriebsmitteln sowie Herstellungs- und Anschaffungskosten von Abwasseranlagen auch gestiegene Energiekosten. Aufgrund der Eigenkontrollverordnung sind zudem höhere Aufwendungen r Kontroll- und Dokumentationsaufgaben zu leisten.

Im Vergleich zu den anderen hessischen Sonderstatussdten und den Städten und Gemeinden im Landkreis Marburg-Biedenkopf liegt die Universitätsstadt Marburg mit diesen Gebührensätzen auch weiterhin auf einem niedrigen Niveau (siehe Anlage). Für einen 4- Personen-Haushalt in einem Einfamilienhaus mit einem durchschnittlichen Wasserverbrauch von 180 m3 im Jahr und einer versiegelten Fläche von 150 m2hren die neuen Gehrensätze zu einer jährlichen Mehrbelastung von rd. 26 EUR.

Die Erhöhung der Gebührensätze für Schmutz-und Niederschlagswasser nach §§ 23 und 24 der Abwassersatzung ist erforderlich, um die notwendige Substanzerhaltung des Kanalanlagevermögens unter Aufrechterhaltung einer hohen Entsorgungssicherheit und Abwasserreinigungsleistung zu gehrleisten.

  1.                Ergänzung in § 10 Einleitungsverbote

 

Die Aufzählung der Feststoffe in § 10 Abs. 2 Nr. 1 der Abwassersatzung soll um den Stoff

Feuchttücher aus synthetischen Vliesstoffen

ergänzt werden. Hintergrund sind durch verzopfte Vliesstoffe verursachte, zunehmende Betriebsstörungen an Abwasserpumpanlagen. Die Tücher sind als Abfall über den Hausmüll zu entsorgen.

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, den beigefügten II. Nachtrag zur Abwassersatzung zu beschließen.

 

 

 

 

Dr. Thomas SpiesDr. Kerstin Weinbach

OberbürgermeisterStadträtin

 

 

 

Anlagen:

  • Gebührenkalkulation der Fa. IVC (gesondert gedruckt)
  •     II. Nachtrag zur Abwassersatzung der Universitätsstadt Marburg
  • Übersicht Abwassergebühren der Sonderstatusstädte und der Städte im Landkreis

 

 

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