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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Große Anfrage - VO/5362/2017

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Magistrat wird gebeten zum Stand der Umsetzung des im März 2015 beschlossenen Gesamtkonzepts zur Wohnungslosenhilfe die folgenden Fragen zu beantworten:

 

  1. Können die im Konzept vorgesehenen Angebote zur Beendigung der Wohnungslosigkeit und Reintegration der betroffenen Personen – a) Notunterkunft kurzfristig, b) befristete Unterbringung zur Klärung der Situation, c) Interimsunterkunft, d) Probewohnen –ansatzweise auch ohne die dafür erforderlichen baulichen Maßnahmen gemacht werden?

 

  1. Gibt es dabei auch Angebote für Frauen zur Beendigung der Wohnungslosigkeit und Reintegration, die sicher und getrennt von Männern in den von a) bis d) aufgelisteten Bereichen stattfinden?

 

  1. Gibt es konkrete Planungen für die vom städtischen Bauamt für notwendig erachtete komplette Sanierung mit Umbau der Gisselberger Strasse 35, incl. Kostenplanung und sind dabei spezielle Unterbringungsmöglichkeiten für Frauen berücksichtigt ?
  2. Wurden bereits Verbesserungen bei den Notunterkünften des Übernachtungsheims vorgenommen und wenn ja welche?

 

  1. Wann sollen die Umbaumaßnahmen des Gebäudes Gisselberger Strasse begonnen bzw. durchgeführt werden?

 

  1. Welche Interimslösung wird für die Zeit des Umbaus in Betracht gezogen, sieht der Magistrat in den Wohncontainern in Cappel dafür eine Lösung?

 

  1. Wie weit wurden die als Notunterkünfte genutzten Wohnungen im Ginseldorfer Weg inzwischen modernisiert?

 

  1. Welche Stelle der Stadtverwaltung hat die Koordination und das Monitoring des Gesamtprozesses der Marburger Wohnungslosenhilfe übernommen?

 

  1. Welche (Finanzierungs-)Chancen bestehen für die Reintegrationsmaßnahmen des Konzepts und die erforderlichen zusätzlichen Stellen beim Diakonischen Werk Oberhessen und den anderen beteiligten Freien Trägern?

 

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Sachverhalt

Begründung:

 

Bereits im März 2015 wurde aufgrund eines gemeinsamen Antrags von Bündnis 90/Die Grünen und SPD beschlossen, dass das gemeinsam von der Stadtverwaltung mit den Trägern diskutierte und überarbeitete Konzept zur Wohnungslosenhilfe umgesetzt werden soll. In diesem Beschluss wurde nicht nur das gemeinsame Ziel festgehalten, sondern auch die Schritte beschlossen, die umgesetzt werden sollen: Kooperation zwischen den damit befassten Stellen der Stadtverwaltung, der Freien Träger und Wohnungsbaugesellschaften – diese Kooperation besteht. Unklar ist jedoch, wieweit die geforderten Planungen, Übergangslösungen und Umbauten in Gang gesetzt wurden bzw. wann sie umgesetzt werden sollen.

 

 

Dr. Christa PeraboMadelaine Stahl

 

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