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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Fraktionsantrag - VO/5435/2017

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Stadtverordnetenversammlung fordert die Stadtverwaltung auf, alle rechtlichen Spielräume zu nutzen, um Abschiebungen nach Afghanistan zu verhindern.

 

Die Stadtverordnetenversammlung fordert die Ausländerbehörde der Universitätsstadt Marburg sowie die Zentrale Ausländerbehörde (ZAB) beim Regierungspräsidium Gießen auf, keine Abschiebungen in das Kriegsgebiet Afghanistan anzuordnen.

 

Die Stadtverordnetenversammlung appelliert an das Land Hessen, Abschiebungen von Menschen afghanischer Herkunft auszusetzen und sich nicht an den Sammelabschiebungen des Bundes zu beteiligen.

 

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Sachverhalt

Begründung:

 

Am 14. Dezember 2016 und 23.Januar 2017 hat Deutschland mit Sammelabschiebungen nach Afghanistan begonnen. Auch Menschen aus Hessen wurden abgeschoben. Die Regierung plant, weitere Menschen in das Kriegsgebiet abzuschieben. Das muss ein Ende haben!

 

Vielerorts kommt es in Afghanistan zu heftigen Kämpfen. Bombenanschläge sind an der Tagesordnung. Die Taliban kontrollieren Teile des Landes. Durch die bewaffneten Konflikte verlieren jedes Jahr tausende Menschen ihr Leben, ihre Häuser, ihre Lebensgrundlage.

 

Hunderttausende Afghan*innen befinden sich bereits auf der Flucht – viele als Binnenflüchtlinge oder in den Nachbarländern. Im aktuellen UNHCR-Bericht heißt es, dass „das gesamte Staatsgebiet Afghanistans von einem innerstaatlichen bewaffneten Konflikt im Sinne des Art. 15c der EU-Qualifizierungsrichtlinie betroffen“ ist. Auch die jüngsten Terroranschläge in Kabul am 21. November mit mindestens 27 Toten oder in von der Regierung zuvor als sicher eingestuften Masar-i-Sharif am 10. November mit mindestens 4 Toten und 128 Verletzten, wonach auch das deutsche Konsulat in Trümmern liegt, zeigen ganz klar: Afghanistan ist nicht sicher. Im Jahr 2016 waren 3.498 tote und 7920 3.500 verletzte Zivilist*innen zu beklagen.

 

Das Auswärtige Amt rät von Reisen in das Land ab. Auf der Internetseite des Amts heißt es: „In ganz Afghanistan besteht ein hohes Risiko, Opfer einer Entführung oder eines Gewaltverbrechens zu werden. Landesweit kann es zu Attentaten, Überfällen, Entführungen und andere Gewaltverbrechen kommen.“

 

Dies zeigt: Afghanistan ist entgegen den Behauptungen der verantwortlichen Politiker*innen, insbesondere Innenminister Thomas de Maizière, kein sicheres Land. Mit dem Hinweis auf „innerstaatliche Fluchtgelegenheiten“ werden massenhafte Abschiebungen nach Afghanistan gerechtfertigt. Dies ignoriert jedoch sowohl die Lebensrealität und die raschen Veränderungen der Sicherheitslage in Afghanistan, als auch die persönlichen Hintergründe für zurückgeführte Asylsuchende.

 

Menschenrechtsorganisationen schätzen die Sicherheitslage sehr schlecht ein und weisen auf verschlechternde Tendenzen hin. Es gibt keinen sicheren Aufenthalt für afghanische Geflüchtete und keine Möglichkeit für ein Leben, das mit dem Verständnis der Würde des Menschen, wie sie im Grundgesetz festgeschrieben ist, vereinbar wäre!

 

Vor diesem Hintergrund gilt es, die kommunalen Spielräume zu nutzen. Der Prozess der Abschiebungen wird in der lokalen Ausländerbehörde in Gang gesetzt. Sie entscheidet faktisch, welche Namen auf den Abschiebelisten stehen und kann so auch entscheiden, dass kein Mensch aus unserer Stadt in Kriegsgebiete abgeschoben wird.

 

 

Jan SchalauskeRenate BastianHenning Köster-Sollwedel

Elisabeth KulaInge SturmTanja Bauder-Wöhr

 

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