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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Kenntnisnahme - VO/5459/2017

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten,

 

den Bericht zu den Beitrittsbedingungen zu dem Städtenetzwerk www.biostaedte.de zur Kenntnis zu nehmen.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die Stadtverordnetenversammlung hatte am 17.06.2016 einstimmig beschlossen zu prüfen und zu berichten, wie und zu welchen Bedingungen die Universitätsstadt Marburg dem Städtenetzwerk www.biostaedte.de beitreten kann.

 

 

Bericht:

 

Die Stadt Marburg setzt sich bereits seit vielen Jahren in diesem Sinne ein und kann durch die Teilnahme an einem Netzwerk neue Informationen und Anregungen für die lokale Umsetzung bekommen.

 

Auf der Internetseite www.biostaedte.de wird dafür geworben, dass sich weitere Städte und Landkreise dem Netzwerk anschließen. Im Vordergrund stehen die Förderung des Bio-Anbaus sowie ein Erfahrungsaustausch, und die Planung und Durchführung auch lokaler öffentlichkeitswirksamer Aktionen.

 

 

Wer kann man teilnehmen?

Alle interessierten Städte, Gemeinden und Landkreise sind eingeladen, das Netzwerk kennenzulernen und mitzuarbeiten. Das Netzwerk der Bio-Städte, -Gemeinden und -Landkreise versteht sich als ein Netzwerk - ohne feste Organisationsform und Mitgliedsbeiträge. Grundlage der Zusammenarbeit ist eine Kooperationsvereinbarung, die von den Gründungsstädten gemeinsam erarbeitet wurde. Darin ist auch beschrieben, was eine Bio-Stadt, -Gemeinde, -Landkreis ausmachen sollte. Kommunen, die dies (noch) nicht erfüllen, sind im Netzwerk auch willkommen.

 

Im Wesentlichen muss eine Teilnehmerkommune:

1. Einen Beschluss für die Förderung des biologischen Anbaus vorweisen

2. Selbst definierte Ziele verfolgen

3. Projekte, Aktionen, Maßnahmen in diesem Sinne durchführen

4. Eine zuständige Stelle bzw. Ansprechperson benennen, die diese Ziele verfolgt.

 

 

Stand bei der Stadt Marburg:

 

Bei der Stadt Marburg werden viele der oben genannten Ziele schon umgesetzt:

 

Bereits am 16. Juli 2004 hat die Stadtverordnetenversammlung der Universitätsstadt Marburg einstimmig beschlossen, dass in städtischen Einrichtungen und Betrieben keine gentechnisch veränderten Lebensmittel eingesetzt werden sollen. Ergänzend hierzu haben die Stadtverordneten 2005 einstimmig beschlossen, dass städtische Kindertages- und Betreuungseinrichtungen in Marburg ausschließlich Nahrungsmittel aus ökologischer oder regionaler Erzeugung anbieten sollen.

 

In Kooperation der Fachdienste „Umwelt“ und „Kinderbetreuung“ fanden die ersten konkreten Überlegungen für die Umsetzung der Beschlüsse statt. Das Faltblatt „Gesunde Lebensmittel“ für die Marburger Kindertageseinrichtungen (aus 2012) fasst den Stand der Umsetzung und Praxis in den Kindertagesstätten zusammen.

 


Kindertagesstätten

Der Fachdienst Kinderbetreuung hat in seinen Leistungsvereinbarungen mit den Catering Unternehmen (Integral, JUKO, Lahnwerkstätten, Eßtragon, …) vereinbart, dass „nach Möglichkeit“ (= Verfügbarkeit in Menge und Angebot auf dem Markt) Produkte aus biologischem und regionalen Anbau eingesetzt werden. In den kommunalen Einrichtungen wird der Beschluss überwiegend (~70- 80 %) umgesetzt.

 

 

Schulen

Der Fachdienst Schule hat in seinen Leistungsvereinbarungen mit Catering Unternehmen (Integral, JUKO, Lahnwerkstätten, Eßtragon, …) ebenfalls vereinbart, dass „nach Möglichkeit“ (= Verfügbarkeit/Saison in Menge und Angebot auf dem Markt) Produkte aus biologischem und regionalen Anbau eingesetzt werden. Zu 50-60 % wird dies derzeit praktisch umgesetzt.

 

 

Mit der Teilnahme an dem Netzwerk kann die Stadt Marburg weitere Informationen und Anregungen für eine Verbreitung der Idee erhalten.

 

 

Fazit:

Das Bewusstsein für nachhaltigen Konsum und damit auch biologische Lebensmittel und Produkte in der Bevölkerung steigt beständig. Nicht nur aus ökologischer Sicht ist es daher sinnvoll hier inhaltlich tiefer einzusteigen. Auch aus wirtschaftlicher Sicht hat das Thema daher großes Potential da immer mehr Menschen ein Bewusstsein für die Vorteile eines nachhaltigen Lebensstils entwickeln.

Ein Beitritt ist daher grundsätzlich sehr zu befürworten, da der Beitritt zum Netzwerk Biostädte großes Potential bietet, das Thema weiter in der Universitätsstadt Marburg in vielen verschiedenen Bereichen zu etablieren.

Auch unter dem Gesichtspunkt, dass die Stadtverordnetenversammlung erst im Oktober 2016 einstimmig beschlossen hat, dass die Universitätsstadt Marburg die Ziele der Agenda 2030 für Nachhaltige Entwicklung unterstützt. Dazu kann der Beitritt ganz klar ein Element sein, um den Beschluss konkret mit Inhalt zu füllen.

(Die Agenda 2030 umfasst 17 Ziele, darunter ist Ziel 15 hier als besonders relevant zu nennen:

„Landökosysteme schützen, wiederherstellen und ihre nachhaltige Nutzung fördern, Wälder nachhaltig bewirtschaften, Wüstenbildung bekämpfen, Bodenverschlechterung stoppen und umkehren und den Biodiversitätsverlust stoppen“

Um genau dieses Ziel zu erreichen ist die Biologische Landwirtschaft hervorragend geeignet.

 

Beitritt bedeutet auch Verpflichtung:

Vor der Beschlussfassung sollte klar sein, dass der Beitritt mit einigen Verpflichtungen und somit auch einem gewissen Arbeitsaufwand verbunden ist. Der Beitritt ist somit nur sinnvoll, wenn dazu auch entsprechende personelle und finanzielle Ressourcen an geeigneter Stelle geschaffen werden. Geklärt werden muss daher die grundlegende Frage, wo eine solche Geschäftsstelle (wie unter §4 Punkt 4 aufgeführt) angesiedelt werden könnte.

 

Benennung einer zuständigen Stelle bzw. Ansprechperson

 

Es wird vorgeschlagen, dass bei einem Beitritt der Stadt Marburg zu dem Städtenetzwerk www.biostaedte.de der Fachdienst Umwelt- und Naturschutz, Fairer Handel, Abfallwirtschaft als Ansprechstelle für das Netzwerk genannt wird.

 

Lokal können und sollten Maßnahmen und Aktionen in einem Lenkungskreis - bestehend aus den Fachdiensten Umwelt, Schulen, Kinderbetreuung und ggf. weiteren Kooperationspartnern – erarbeitet und abgestimmt werden.

 

 

 

 

 

Dr. Franz Kahle

Bürgermeister

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

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