Universitätstadt Marburg

?

Hauptnavigation der Seite

Kartenanwendung der Stadt Marburg

Seiteninhalt

Inhaltsbereich der Seite
Sie sind hier: Politik & Stadtgesellschaft > Stadtpolitik > Stadtparlament (STVV)

Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/5488/2017

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgende Beschlüsse zu fassen:

 

  1. Die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) wird für die Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 18/13 "Landschulheim Steinmühle" beschlossen.

 

  1. Der Geltungsbereich der Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 18/13 wird entsprechend der Kennzeichnung im Übersichtsplan geändert.

 

Reduzieren

Sachverhalt

Begründung:

Für diese Änderung des Flächennutzungsplanes hat die Stadtverordnetenversammlung der Universitätsstadt Marburg am 15. Juli 2016 den Aufstellungsbeschluss gefasst.

Wie in dieser Beschlussvorlage erwähnt, soll auf den landwirtschaftlichen Flächen, die direkt östlich an den Gebäudebestand des Landschulheimes Steinmühle angrenzen, ein Neubau zur Schulerweiterung errichtet werden. Zusätzlich ist beabsichtigt, durch den Bau einer Buswendeschleife die Schulbuserschließung insgesamt zu optimieren. Gleichzeitig ist damit eine Neuordnung der Stellplatzanlage für das Landschulheim verbunden. Aufgrund der Lage im planungsrechtlichen Außenbereich ist die Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich. Der Geltungsbereich dieser Flächennutzungsplan-Änderung umfasst alle bestehenden und planerisch neu angedachten Flächen, da dies städtebaulich erforderlich ist.

 

Im Zeitraum vom 26. September bis einschließlich 28. Oktober 2016 hat die frühzeitige Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB und der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB mit dem Vorentwurf stattgefunden.

Der Vorentwurf hatte für alle Flächen, die für die bauliche Entwicklung des Landschulheimes erforderlich sind, Gemeinbedarfsfläche – Schule dargestellt. Im Nordwesten und im Süden sind Flächen, die dafür nicht mehr zur Verfügung stehen können, entsprechend ihrer Bestandsnutzung als landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen worden. Die ebenfalls im Süden dargestellte ehemalige Grünfläche – Sport, ist entsprechend ihrer tatsächlichen Nutzung und Lage als Sondergebiet – Reiten ausgewiesen worden.

 

Der Ortsbeirat Cappel hat der Planung in seiner Sitzung am 26. Oktober 2016 zugestimmt.

 

Aus diesem frühzeitigen Beteiligungsschritt hat sich Folgendes ergeben:

  • Das Plangebiet liegt im Überschwemmungsbereich der Lahn. Gem. § 78 Abs. 1 Nr. 1 Wasserhaushaltsgesetz WHG ist dort die Neuausweisung von Baugebieten in Bauleitplänen untersagt. In § 78 Abs. 2 WHG sind die Ausnahmen davon benannt. Diese Problematik ist im Vorfeld (Dezember 2015) der Planaufstellung mit Vertretern des Regierungspräsidiums Gießen, Abt. Umwelt und des Vorhabenträgers besprochen worden. Man ist übereingekommen, dass eine hydraulische Berechnung mit Retentionsraumermittlung für den Schulneubau die Auswirkungen auf den Hochwasserabfluss der Lahn darlegen soll. Auf Basis dieses Hochwasserabflussgutachtens ist dann die Ausnahme möglich. Der entsprechende Ausnahmeantrag gem. § 78 Abs. 2 WHG ist mit Schreiben vom 24.02.2017 (ergänzt mit Schreiben vom 20.03.2017) beim Regierungspräsidium gestellt worden. Es wird davon ausgegangen, dass der entsprechende Bescheid durch das Regierungspräsidium im Juni 2017 vor Beendigung der Offenlage vorliegt. Somit bestehen zum Satzungsbeschluss keine wasserrechtlichen Bedenken mehr gegen die Planung.
  • Aus eben diesen wasserwirtschaftlichen Gründen ist die Plandarstellung noch mehr der tatsächlichen und geplanten Nutzung angepasst worden. Nicht baulich zu nutzende Bereiche im Norden werden als landwirtschaftliche Flächen und Grünflächen dargestellt. Im Süden wird die Sonderbaufläche – Reiten weiter ausdifferenziert und teilweise zu einer Grünfläche – Reiten konkretisiert.

 

Vor diesem Hintergrund ist es notwendig, den Geltungsbereich gegenüber dem Aufstellungsbeschluss (s. Übersichtsplan) im Süden anzupassen. Insgesamt umfasst der Geltungsbereich annähernd 11 ha.

 

Da der Bebauungsplan parallel aufgestellt wird, kann auf den Umweltbericht gem. § 2 (4) BauGB in diesem Verfahren verwiesen werden.

 

Alles Weitere kann den beigefügten Planunterlagen entnommen werden.

 

 

 

Dr. Franz Kahle

Bürgermeister

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...
Legende
selbst zuständig
selbst zuständig
eigenes Amt zuständig
eigenes Amt zuständig
anderes Amt zuständig
anderes Amt zuständig
andere Zuständigkeit
andere Zuständigkeit
selbst verantwortlich
selbst verantwortlich
andere Verantwortlichkeit
andere Verantwortlichkeit
Aufgabe bearbeiten
Aufgabe bearbeiten
NA
TOP
Keine Zusammenstellung
Keine Zusammenstellung
Dokument erstellen
Dokument erstellen
Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen
Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen
Dokument auswählen
Dokument auswählen
Mobile Navigation schliessen