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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/5598/2017

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgende Beschlüsse zu fassen:

1.Der Bericht über das Verfahren und die Ergebnisse der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung gemäß der §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB wird zur Kenntnis genommen.

2.Dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 22/3 Marburg-Hermershausen, nördlich „Am Kuhweg“ wird zum Zwecke der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB und der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (2) BauGB zugestimmt.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Für die am 18.12.2015 beschlossene Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 22/3 in Marburg- Hermershausen, nördlich „Am Kuhweg“ ist der Verfahrensschritt der frühzeitigen „Beteiligung der Öffentlichkeit“ gemäß § 3 (1) BauGB sowie die  „Beteiligung der Behörden“ gemäß § 4 (1) BauGB parallel zur zugehörigen Flächennutzungsplanänderung Nr. 22/3 im Zeitraum vom 30.01.2017 bis 24.02.2017  durchgeführt worden. Während dieses Zeitraums konnten sämtliche Unterlagen des Vorentwurfs  des Bebauungsplans im Bauamt und/oder im Internet eingesehen werden. Ortsbeirat und betroffene Eigentümer waren bereits im Vorfeld der eigentlichen Beteiligungsphase in den Planungsprozess involviert und mit dem Vorentwurf des Bebauungsplans einverstanden.

Gegenüber dem Vorentwurf behandelt die vorliegende Entwurfsfassung des Bebauungsplans nun die naturschutz- und artenschutzrechtlich vorgeschriebene Ausgleichsproblematik in Form von extern (gegenüber dem Plangebiet) in der Gemarkung Hermershausen gelegenen Flächen und zugehörigen Maßnahmen vollumfänglich. Zudem wurde die Fläche der Landesstraße  L 3387 auf Anregung von HessenMobil mit in den Geltungsbereich aufgenommen.

Für 9 der voraussichtlich 10 entstehenden Bauplätze liegen für Kauf und kurzfristige Selbstnutzung Interessenbekundungen vor. Mit den Eigentümern der einwerfenden Grundstücke ist vertraglich geregelt, dass sämtliche Kosten im Zusammenhang mit  dieser Baugebietsentwicklung von ihnen übernommen werden.

 

 

 

 

Dr. Franz Kahle

Bürgermeister

 

 

Beteiligung an der Vorlage durch:

 

FBL 6

 

FD 61

 

 

 

 

 

 

 

K

 

 

 

 

 

A: Anhörung; B: Beteiligung; K: Kenntnisnahme; S: Stellungnahme

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sind keine finanziellen Auswirkungen für die Universitätsstadt Marburg verbunden.

 

Die Mittel zur Herstellung der Erschließungsstraße, der technischen Infrastruktur sowie für den Grunderwerb sind in den Haushaltsansätzen der jeweiligen Fachdienste enthalten.

 

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Anlagen

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