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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Fraktionsantrag - VO/5600/2017

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Marburg erteilt allen Bestrebungen des Hessischen Städte- / Landkreistages und der Hessischen Landesregierung, die Aufgaben der Eingliederungshilfe vom LWV wegzunehmen und auf die hessischen Landkreise und kreisfreien Städte zu übertragen, eine klare Absage.

 

Die Stadtverordnetenversammlung fordert den Magistrat auf, sich mit dem Kreistag abzustimmen, dessen gleichlaufende Bemühungen zu unterstützen und sich mit ihm weiterhin intensiv für den Erhalt der Eingliederungshilfe beim LWV Hessen einzusetzen sowie alle Strukturen und Aufgabengebiete des LWV zu erhalten.

 

Weiterhin fordert die Stadtverordnetenversammlung die Hessische Landesregierung auf, im Rahmen der Umsetzung des BTHG einen Gesetzentwurf vorzulegen, der eine dauerhafte und umfassende Zuständigkeit des LWV Hessen für alle (ambulanten, teil- und vollstationären) Hilfen im Rahmen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen vorsieht.

 

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Sachverhalt

Begründung:

 

Der LWV Hessen ist – trotz des neo-liberalen Zeitgeistes und seiner zunehmend dominant betriebswirtschaftlichen Sicht der Hilfen für Menschen mit Behinderung – nach wie vor ein Garant hoher Qualität in der hessischen Behindertenhilfe.

 

Der Landeswohlfahrtsverband sichert landesweit gleichwertige Standards in der Behindertenhilfe und einen gleichmäßigen Ausbau und Bestand von Beratungs-, Betreuungs- und Versorgungsangeboten in allen hessischen Gebietskörperschaften und für alle Zielgruppen.

 

Die Mitarbeiter(innen) des LWV sind für die Beurteilung der verschiedenen Behinderungen und der dafür erforderlichen Hilfen qualifiziert und tragen dazu bei, dass geistig und seelisch behinderte Menschen und Suchtkranke, sinnesgeschädigte und körperbehinderte Menschen sowie jüngere pflegebedürftige Menschen eine vergleichbar gute Versorgung und Eingliederung in die Gesellschaft mit gutem Standard erhalten.

 

Durch die bisherige Finanzierung des LWV über ein Umlagesystem können alle Angebote – unabhängig von der Kassenlage der jeweiligen Gebietskörperschaften Hessens – finanziell gefördert werden. Dabei treffen die finanziellen Belastungen über die Verbandsumlage alle hessischen Gebietskörperschaften in gleicher prozentualer Höhe, gemäß ihrer jeweiligen Finanzkraft.

 

Dieser hessenweite Finanzausgleich muss in dieser Form zwingend erhaltend bleiben, da eine gute Versorgung ansonsten vom jeweiligen Wohnort und der Kassenlage des Kreises oder der kreisfreien Stadt abhängig ist.

 

 

Renate BastianTanja Bauder-WöhrRoland Böhm

Elisabeth KulaJan Schalauske

 

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