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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/5636/2017

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung bekräftigt ihre in den „Eckpunkten einer zukunftweisenden Marburger Alternssozialpolitik“ festgelegten Ziele und Prinzipien für eine Fortentwicklung der Altenhilfe ind er Stadt Marburg: Vermittlung eines zeitgemäßen und differenzierten Alternsbildes mit dem Ziel eines öffentlichen Bewusstseinswandels. Förderung von Information, Beratung und Kooperation zu Wohnen, Betreuung, Pflege und Altern sowie Freiwilligem Engagement durch das Beratungszentrum mit integriertem Pflegestützpunkt BiP, Ausbau offener Angebote in den Stadtteilen, quartiersbezogene Beratung, (Wohn-)Projekte und ambulante Pflegeinfrastruktur, Förderung präventiver Angebote der Gesundheits- und Bewegungsförderung für ältere Menschen sowie ggfs. ihre (pflegenden) Angehörigen sowie ein Ergänzung dieser beratenden, offenen, ambulanten und teilstationären Angebote punktuell durch modernisierte stationäre Pflegeeinrichtungen. Schrittmacher einer Öffnung ins Quartier und Akteur der Stadtteil- und Quartiersentwicklung am Richtsberg im Rahmen des kulturellen und gesellschaftlichen Wandels des Alterns wird dabei die Marburger Altenhilfe St. Jakob GmbH sein. Dazu wird sie sich mit einem Begegnungszentrum im Quartier, einem ambulanten Dienst, Tagespflege und Servicewohnen bis hin zu modernen Konzepten stationärer Pflege weiterentwickeln.

 

  1. Diese Ziele werden durch Teilabriss und Ergänzungsneubau erreicht. Auf dem Gelände Sudetenstrasse 24 erfolgt ein Teilabriss des bestehenden Gebäudes. Auf dem freiwerdenden Gelände werden in einem Ergänzungsbau sieben Wohngruppen mit je 12 Plätzen nach dem Wohngemeinschaftsprinzip und ein Begegnungszentrum mit Angeboten für Ältere Richtsberger/innen errichtet. Zudem findet eine Anlaufstelle des ambulanten Dienstes Raum, welche auch Leitstellenfunktion des Servicewohnen wahrnehmen soll, sowie die Verwaltung der MAHSJ. Im Spektrum ambulanter und stationärer Pflege sollen sich intensive ambulante und stationäre Wohnformen in der Praxis nur noch daran unterscheiden, dass in der stationären Form Pflegeanbieter und Vermieter identisch sind und in der ambulanten Pflege nicht. Die Realisierung des Baukörpers erfolgt in Kooperation mit der Gemeinnützigen Wohnungsbau GmbH. Der verbleibende Altbau steht für Kinderhort, preiswerten Wohnraum für jedermann, integrative ambulante und teilstationäre Seniorenwohnkonzepte und andere Funktionen zur Verfügung.

 

  1. Der Auftrag der Stadtverordnetenversammlung vom 21.09.16, die Alternativen „Marburger Modell Quer“ und „Doppelstandort ambulantes Modell Oberer Richtsberg mit stationärem Ergänzungsbau an weiterem Standort“ zu prüfen, ist ausgeführt.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Im Januar 2015 hat die Stadtverordnetenversammlung die Modernisierung der Marburger Altenhilfe St. Jakob (Richtsberg) in Umsetzung der "Marburger Leitlinien einer zukunftsweisenden Alternssozialpolitik" beschlossen. Den konzeptionellen Rahmen bilden die zeitgleich verabschiedeten „Eckpunkte einer zukunftweisenden Marburger Alternssozialpolitik“, insbesondere Punkt vier bis sechs. Danach sind quartiersbezogen dezentrale Angebote auszubauen ebenso wie „weiter zu entwickelnde Tages-, Nacht-, Kurzzeit- bzw. Urlaubs- und Verhinderungspflegeangebote… Ergänzt werden diese beratenden, offenen, ambulanten und teilstationären Angebote punktuell durch modernisierte stationäre Pflegeeinrichtungen. Auch diese öffnen sich stärker ins Umfeld und werden zu Akteuren der Stadtteil- und Quartiersentwicklung im Rahmen des kulturellen und gesellschaftlichen Wandels des Alterns. Ein Schrittmacher wird dabei die MAHSJ mit der beschriebenen Modernisierung sein“.

 

Im Dezember 2015 hat die Stadtverordnetenversammlung besagtes Umbaukonzept zur Modernisierung des Altenzentrums der Marburger Altenhilfe St. Jakob zur Kenntnis genommen. Geplant war mit diesem „Marburger Modell“ für die Sudetenstraße 24, im EG neben der Verwaltung ein Beratungs- und Begegnungszentrum zu schaffen. Ab dem ersten bis zum vierten Obergeschoss sollten in zwei Gebäudeblöcken Wohngruppen sowie im dritten Block daneben klassische Pflege mit der Option allmählichen Abbaus entstehen. Die Etagen fünf bis sieben hätten Raum für Betreutes Wohnen, für studentisches- oder Schwesterwohnen geboten.

 

Die Prüfung dieses Marburger Modells durch die Hessische Aufsicht für Pflege und Betreuung ergab Kritikpunkte und Nachbesserungsbedarf. Problematisiert wurden fehlende Funktionsräume im Bereich der konventionellen Pflege (linker Gebäudeblock) sowie die personelle Vermischung bei gegensätzlicher Konzept- und Preisgestaltung. Ersatzweise wurde eine auf fünf Etagen zu errichtende stationäre Einrichtung für 80 Bewohner/innen mit weitest möglicher Anpassung an stationäre Hausgemeinschaften vorgeschlagen, allerdings ohne Berücksichtigung weiterer Vorgaben der Stadtverordneten.

 

Im September 2016 erfolgte der Prüfantrag "Marburger Modell" mit dem Auftrag an den Magistrat zur Begutachtung zweier alternativer Realisierungsmodelle:

 

a)      „Marburger Modell quer“, bei welchem die klassische Pflege oberhalb statt neben den stationären Hausgemeinschaften angesiedelt ist und

b)      „Doppelstandort ambulantes Modell Oberer Richtsberg mit stationärem Ergänzungsbau an weiterem Standort“.

 

Beide Versionen sind bezüglich Konzeption, Machbarkeit, Kosten und Verbleib der Bewohner/innen während des Umbaus geprüft worden. Dazu hatte der Oberbürgermeister Vertreter/innen von Stadtplanung und Denkmalschutz, Altenplanung und Seniorenbeirat, Stiftung St. Jakob, Marburger Altenhilfe St. Jakob gGmbH sowie GeWoBau - Gemeinnützige Wohnungsbau GmbH in eine Arbeitsgruppe eingeladen.

 

Die erste Variante, „Marburger Modell quer“, greift Kritikpunkte der Hessischen Aufsicht für Pflege und Betreuung am „Marburger Modell“ auf. In diesem ursprünglichen „Marburger Modell“ sollten die stationären Einzelplätze klassischer Pflege auf den Etagen I bis IV in Block C angeboten werden. Benachbart wären in diesen Etagen der Blöcke A und B stationäre Hausgemeinschaften. Die Hessische Aufsicht für Pflege und Betreuung kritisierte v.a. das aus ihrer Sicht schwer vermittelbare räumliche Nebeneinander unterschiedlicher Betreuungskonzepte und Preisgruppen.

 

Hierauf reagiert der alternative Vorschlag des „Marburger Modell quer“. Danach würden die ca. 40 stationären Einzelplätze klassischer Pflege in die Etagen V und VI der Blöcke A, B und C verlagert. Die geplanten stationären Hausgemeinschaften (4 x 12 Plätze) verblieben auf den ursprünglich geplanten Nutzflächen (Etage I bis IV, Blöcke A und B). Statt klassischer stationärer Pflege würden im separat erschlossen Block C/eigener Aufzug nun Zimmer für Studierende oder Auszubildende/Schwestern angeboten.

 

Die oben genannte Arbeitsgruppe sieht als größte Hindernisse zur Realisierung des „Marburger Modell quer“ einerseits die zu hohen Umbaukosten (kalkulierte Gesamtsumme von € 20 bis 22 Mio), die einen wirtschaftlichen Betrieb nicht ermöglichten. Andererseits werden die Lärmbelastung sowie die notwendigen umbaubedingten Umzüge der Bewohner/innen innerhalb des Hauses während der langen Umbaudauer als unzumutbar angesehen.

 

Die Prüfung der zweiten Variante „Doppelstandort ambulantes Modell Oberer Richtsberg mit stationärem Ergänzungsbau an weiterem Standort“ ergab Folgendes. Aus fachlichen bzw. städtebaulichen/-planerischen Gründen oder wegen zu geringer Grundstücksgrößen hat die oben genannte Arbeitsgruppe die in Betracht kommenden Standorte eines Ergänzungsneubaus wie bspw. das sog. Vitosgelände und weitere quartiersbezogene Möglichkeiten verworfen.

 

Als Alternative zum Doppelstandort mit Neubau an anderer Stelle wird daher ein Ergänzungsneubau auf dem bestehenden Gelände Sudetenstraße 24, neben dem heutigen Altenheim, vorgeschlagen, der alle Konzepterfordernisse des Stadtverordnetenbeschlusses gemäß „Marburger Modell“ erfüllt. Der bisherige rechte Gebäudeblock sowie der Kinderhort weichen dem Neubau, die beiden linken Blöcke des bisherigen Gebäudes bleiben u.a. für den Kinderhort erhalten.

 

Im Ergänzungsneubau befinden sich, offen zur Straße und auf deren Niveau, ein Beratungs- und Begegnungszentrum sowie eine Außenstelle des Ambulanten Dienstes. Im ersten Obergeschoss und nach hinten ebenerdig werden Verwaltung sowie Bewohner/innenzimmer mit Zugang zum geschützten Garten untergebracht. Ein direkter ebenerdiger Außenzugang fördert insbesondere für Menschen mit Demenz Selbständigkeit und Bewegungsmöglichkeiten. Die darüber befindliche Etage wäre ausschließlich den Bewohner/innen vorbehalten. Im gesamten Neubau würde Pflege angeboten in sieben Wohngruppen à 12 Personen, verteilt auf vier Flügel mit Begegnungs- und Funktionsräumen jeweils im Zentrum.

 

Die Flügelbauweise ermöglicht einerseits die Realisierung separater Konzeptangebote für spezifische Zielgruppen in verschiedenen Bereichen des Hauses, andererseits Umnutzungs- oder Rückbauoptionen.

 

Das zukünftige Gebäude für gut 80 Bewohner/innen wäre in einer vermutlichen Bauzeit von 14 Monaten zzgl. der Bauplanungszeit (12 Monate) für eine kalkulierte Summe von € 10,8 bis 12 Mio. (abzgl. € 660.000 Städtisches Begegnungszentrum und € 450.000 Abrisskosten, ergibt Kosten für das Pflegeheim in Höhe von € 9,7 Mio. bis 10,9 Mio.) realisierbar. Ein späteres Aufstocken z.B. um eine Etage für Sozialen Wohnungsbau ist jederzeit möglich.

 

Das um den rechten Block reduzierte Bestandsgebäude beherbergte im Erdgeschoss den Kinderhort und in den oberen Etagen studentisches und Schwesterwohnen. Weitere Nutzungsvarianten könnten Betreutes Wohnen, eine Tagespflegeeinrichtung, Mietwohnungen und/oder eine Wohngruppe für psychisch kranke ältere Menschen sein (Kooperation MAHSJ und Bürgerinitiative für Sozialpsychiatrie). Ein endgültiges Nutzungskonzept wird als Grundlage zur Bestimmung der Umbau- und Sanierungskosten des reduzierten Bestandsgebäudes benötigt.

 

In beiden Varianten bleiben der Garten und der für den (oberen) Richtsberg wichtige Standort erhalten. Ebenso ermöglichen sie die mit den Eckpunkten geforderte Integration von Kurzzeit- bzw. Urlaubs- und Verhinderungspflegeangeboten einerseits sowie die Schaffung zielgruppenspezifischer Angebote bspw. für ältere Menschen mit Behinderung, kultursensible Angebote, Begegnungs- und Wohnangebote für Menschen mit Demenz andererseits. Die Marburger Altenhilfe St. Jakob würde dem Anspruch der Öffnung ins Umfeld gerecht i.S. einer Mitverantwortung für die Stadtteil- und Quartiersentwicklung.

 

Der Aufsichtsrat der Marburger Altenhilfe St. Jakob empfiehlt die Variante der Errichtung eines Ergänzungsneubaus ausdrücklich, zumal dieser separate Neubau rechts neben dem Bestandsgebäude die Belastung der Bewohner/innen erheblich reduzierte, da ihr Umzug nach der kompletten Baufertigstellung erfolgen würde. Das Modell wurde dem Seniorenbeirat vorgestellt.

 

 

Dr. Thomas Spies

Oberbürgermeister

 

Anlagen:

  • Zeichnung „Marburger Modell“
  • Zeichnung „Marburger Modell Quer“
  • Thillmann Architekten: Altenpflegeheim St. Jakob, Sudetenstraße Marburg

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

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