Seiteninhalt
Ratsinformation
Wahlen der STVV - VO/5694/2017
Grunddaten
- Betreff:
-
Besetzung des Schiedsamts Marburg I (Kernstadt westlich und Wehrda)
- Wahl einer Schiedsperson sowie einer stellvertr. Schiedsperson
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Wahlen der STVV
- Federführend:
- 30 - Rechtsservice
- Bearbeiter*in:
- Bianca Valente
- Verfasser*in:
- Valente, Bianca
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Magistrat
|
Vorberatung
|
|
●
Erledigt
|
|
Wahlvorbereitungsausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
25.08.2017
| |||
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung
|
Entscheidung
|
|
|
25.08.2017
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Amtszeiten von Herrn Stephan Heckmann als Schiedsmann und Frau Hildegard Mende als stellvertretende Schiedsfrau für den o. g. Bezirk laufen am 17.09.2017 aus. Daher ist es notwendig, eine entsprechende Neuwahl durchzuführen. Herr Heckmann und Frau Mende stehen für eine Wiederwahl nicht zur Verfügung.
Nach § 4 Abs. 1 des HSchAG werden die Schiedspersonen von der Gemeindevertretung auf fünf Jahre gewählt. Zur Wahl bedarf es der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Gemeindevertreter.
Nach § 3 Abs. 1 des HSchAG müssen Schiedspersonen nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein. So kann gemäß § 3 Abs. 2 des HSchAG das Amt nicht bekleiden,
1.wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt;
2.eine Person, für die eine Betreuerin oder ein Betreuer bestellt wurde;
3.wer als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt zugelassen oder als Notarin bzw.
Notar bestellt ist;
4.wer die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig ausübt;
5.wer die rechtsprechende Gewalt (§ 1 des Deutschen Richtergesetzes) als Berufsrichterin oder als Berufsrichter oder das Amt der Staatsanwaltschaft (§ 142 des Gerichtsverfassungsgesetzes) ausübt oder im Schiedsamtsbezirk im Polizeivollzugsdienst ist.
Nicht in das Amt berufen werden soll gemäß § 3 Abs. 3 des HSchAG, wer
1.bei Beginn der Amtsperiode das 30. Lebensjahr noch nicht oder das 75. Lebensjahr
vollendet haben wird;
2.nicht in dem Bezirk des Schiedsamtes wohnt;
3.durch sonstige gerichtliche Anordnungen in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist.
Mit Schreiben vom 31.05.2017 wurden alle in der Stadtverordnetenversammlung vertretenen Fraktionen und die entsprechenden Ortsbeiräte gebeten, Wahlvorschläge einzureichen.
Zudem erfolgte gemäß den Verwaltungsvorschriften zu § 4 HschAG eine „Amtliche Bekanntmachung" in der „Oberhessischen Presse".
Für die Wahl als Schiedsperson wurde
Herr Günter Werner Nitsch, Cilly-Schäfer-Str. 10, 35037 Marburg
von der SPD-Fraktion vorgeschlagen.
Für die Wahl der stellvertretenden Schiedsperson wurde
Herr Dr. Georg Dumler, Wilhlemstraße 17a, 35037 Marburg
von der SPD-Fraktion vorgeschlagen.
Andere Wahlvorschläge gingen nicht ein.
Auf die Amtliche Bekanntmachung erfolgten keine Wahlvorschläge.
Die Bezirksvereinigung des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen für den Landgerichtsbezirk Marburg wurde gemäß den Verwaltungsvorschriften zu § 4 HSchAG zu den eingereichten Wahlvorschlägen angehört. Mit Datum vom 04.07.2017 wurde seitens der Bezirksvereinigung mitgeteilt, dass gegen die Wahl der o. g. Personen keine Einwände erhoben werden.
Dr. Thomas Spies
Oberbürgermeister
- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
- selbst verantwortlich
- andere Verantwortlichkeit
- Aufgabe bearbeiten
- NA
- TOP
- Keine Zusammenstellung
- Dokument erstellen
- Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen
- Dokument auswählen