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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Fraktionsantrag - VO/5806/2017

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Stadtverordnetenversammlung begrüßt die Initiative des Oberbürgermeisters, die angekündigte Gebührenbefreiung für die 6-Stunden-Betreuung der 3- bis 6-jährigen Kinder auf die ganztägigen Betreuungsplätze und auf die ganztägige U3-Betreuung auszuweiten, sofern die Ankündigung der Landesregierung auch finanziell unterfüttert wird, so dass von echter Gebührenfreiheit gesprochen werden kann, von der alle Kinder im Alter von 0 bis 6 Jahren profitieren können.

 

Der Magistrat wird gebeten,

 

1. sich bei der Landeregierung auf eine möglichst schnelle Umsetzung der angekündigten

Bezuschussung für Kita-Gebühren einzusetzen;

 

2. auf die Landesregierung dahingehend einzuwirken, dass die Kommunen durch die Finanzierung über den Kommunalen Finanzausgleich (KFA) nicht benachteiligt werden, damit diese eine echte Entlastung erfahren;

 

3. sobald verbindliche Umsetzungsregeln vorliegen, zu prüfen, inwieweit damit eine

komplette Gebührenbefreiung für Kinderbetreuung von 0 bis 6 Jahren in Marburg

umgesetzt werden kann;

 

4. zu prüfen, ob und unter welchen Voraussetzungen auch die Hort- und Grundschulbetreuung in Horten für Eltern in Marburg gebührenfrei gestaltet werden kann;

 

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Sachverhalt

Begründung:

 

Die Abschaffung von Kita-Gebühren ist ein wichtiger bildungspolitischer Schritt und ein Baustein für Bildungs- und Chancengerechtigkeit aller Kinder und für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

 

Die von der Landesregierung angekündigte Beitragsbefreiung für 6-Stunden-Plätze über alle drei Kindergartenjahre hinweg wird von der Stadtverordnetenversammlung begrüßt, die entsprechenden Ausführungsbestimmungen sollten sobald als möglich zur Verfügung gestellt werden.

 

Schon heute erfolgt in Marburg ein hoher Sozialausgleich und rund 40 % von Eltern, die über ein geringes Einkommen verfügen bzw. mehrere Kinder haben, sind von Kita-Gebühren teilweise bzw. gänzlich befreit. Daraus ergibt sich ggf. die Chance, mit den angekündigten Mitteln Gebührenfreiheit für alle Kinder von 0 bis 6 Jahren sowie auch für die Ganztagsbetreuung zu erreichen.

 

Da eine qualitativ gute Betreuung nicht nach dem Besuch des Kindergartens endet, ist auch die Gebührenbefreiung für den Hort- und Grundschulbereich zu prüfen, soweit dies kostenneutral gelingt.

 

Die Stadtverordnetenversammlung fordert, dass sich das Land Hessen an den Betriebskosten für Kitas verbindlich und dauerhaft mit 2/3 der Gesamtkosten für den Betrieb von Kindertagesstätten und Tagespflege beteiligt; denn gerade hochbelastete Kommunen, die auch gerne mehr in eine qualitativ hochwertige Bildung investieren möchten, sind in ihren finanziellen Möglichkeiten stark eingeschränkt.

 

 

Matthias SimonGabriele MensingDirk Bamberger

Uli SeverinAndrea Suntheim-PichlerRoger Pfalz

Gerald WeidemannKarin Schaffner

 

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