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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/5811/2017

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgende Beschlüsse zu fassen:

 

Der Bereich der Sammlung und des Transports der hoheitlichen Entsorgung der Stadt Marburg wird organisatorisch neu strukturiert. Hierzu werden folgende Maßnahmen zum 01.01.2018 umgesetzt:

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung stimmt der Neuorganisation von Sammlung und Transport der hoheitlichen Entsorgung in der MEG und im DBM zu.

 

  1. Die technische und kaufmännische Betriebsführung für die Sammlung und den Transport der hoheitlichen Entsorgung inklusive aller notwendigen Neuinvestitionen (im Wesentlichen Fahrzeuge und Abfallgefäße) sowie das diesbezüglich zur Zeit im DBM vorhandene Anlagevermögen wird an die durch die Stadtwerke Marburg GmbH noch zu gründende MEG-hoheitlich (MEG-H) übertragen. Dazu wird zwischen Stadt und MEG-H ein entsprechender Betriebsführungsvertrag abgeschlossen, welcher der Zustimmung des Magistrats bedarf.

 

  1. Der zur Durchführung der Betriebsführung benötigte und bisher beim DBM Beschäftigte in der Disposition wird unter Wahrung des Besitzstandes, wie bereits in der Vergangenheit praktiziert, in die MEG-H eingegliedert.

 

  1. Das zur technischen Durchführung der hoheitlichen Entsorgungsaufgaben in Marburg benötigte und bisher bei der MEG beschäftigte Personal wird unter Wahrung des Besitzstandes und analoger Anwendung des Haustarifvertrages der MEG in die MEG-H eingegliedert.

 

Die MEG-H ist verpflichtet, eine Rückübertragung der Aufgabe und des bei ihr vorhandenen Vermögens an die Stadt Marburg vorzunehmen, sofern die Stadtverordnetenversammlung in der Zukunft eine entsprechende Umstrukturierung beschließt.

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Sachverhalt

 

Sachverhalt:

 

 

  1. Ausgangslage und rechtlicher Rahmen

 

In der Universitätsstadt Marburg wird die hoheitliche Aufgabe der Sammlung und des Transportes der Siedlungsabfälle durch den DBM in Zusammenarbeit mit der MEG wahrgenommen. Gemäß des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 18. Juli 2003 erfolgt die Nachbesetzung beim DBM frei werdender Stellen in der Entsorgung seitdem in der MEG.

 

Die Zusammenarbeit wurde, wie im Konzeptpapier beschrieben, aus praktischen Erwägungen so organisiert, dass das in der MEG im hoheitlichen Bereich beschäftigte Personal im Rahmen einer genehmigten Arbeitnehmerüberlassung an den DBM abgestellt wurde.

 

Aufgrund der in diesem Jahr in Kraft getretenen Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes ist diese Konstruktion rechtlich nicht mehr möglich und es muss ein alternatives Umsetzungsmodell entwickelt werden.

 

Des Weiteren hat sich die MEG in den vergangenen Jahren an Ausschreibungen der Sammlung und des Transportes der hoheitlichen Abfälle von Gemeinden und Städten im Landkreis Marburg-Biedenkopf erfolgreich beteiligt. Dabei ist der DBM als Subauftragnehmer mit seinen personellen und technischen Ressourcen tätig.

 

Um auch zukünftig an derartigen Ausschreibungen im Landkreis teilnehmen zu können, dürfen die Leistungen nicht mehr durch den DBM erbracht werden, da dieses Konstrukt einen Beihilfetatbestand erfüllen kann. Daher müssen die Leistungen zukünftig durch die MEG erbracht werden.

 

Die Überprüfung der wettbewerbs- und vergaberechtlichen Aspekte hat ergeben, dass die Beauftragung der bestehenden MEG als Inhouse-Vergabe aufgrund der im Gesetz genannten Vorgaben nicht zulässig ist, hier im Besonderen durch das Kriterium, welches fordert, dass 80% des Umsatzes für die Stadt Marburg oder in ihrem Besitz befindliche Unternehmen getätigt werden müssen. Durch die Gründung eines Stadtwerke Marburg Tochterunternehmens (MEG-Hoheitlich) kann dies behoben werden.

 

 

  1. Zu den einzelnen Beschlusspunkten

 

2.1.  Konzeptpapier

 

In dem vorgelegten Konzeptpapier wird ein Organisationsmodell vorgeschlagen, um sowohl die aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen zu erfüllen und gleichzeitig eine Struktur zu entwickeln mit klar geregelten, transparenten und schlanken Arbeitsabläufen. Dabei soll auch die Prozesssteuerungsfähigkeit über das gesamte Produktportfolio (hoheitliche Entsorgung in Marburg und den Gemeinden/Städten sowie für die LVP-Sammlung) beibehalten werden.

 

Diese Aspekte können mit dem vorgelegten Konzept erreicht werden.

 

 

 

2.2.  Betriebsführung durch MEG-H

 

Mit der Übertragung der Betriebsführung auf die MEG-H wird erreicht, dass die Organisation und Steuerung der hoheitlichen Entsorgung zentral angesiedelt ist. Gleichzeitig bleibt die enge Zusammenarbeit zwischen dem DBM und den Stadtwerke-Tochterunternehmen erhalten. Die enge Abstimmung von Versorgungs- und Entsorgungsaktivitäten in der Stadtwerke Marburg Unternehmensgruppe führt unter anderem zu einem verbesserten Außenauftritt bei der Akquisition von Entsorgungsdienstleistungen in der Region.

 

Die Übertragung des vorhandenen Anlagevermögens des DBM in diesem Aufgabengebiet an die MEG-H trägt dem angesprochenen Gedanken der zentralen Steuerung Rechnung.

 

Vergaberechtlich erfolgt der Abschluss des Betriebsführungsvertrages mit der MEG-H als sogenanntes „Inhouse-Geschäft“.

 

 

2.3.  Personal

 

Das zur Durchführung der Betriebsführung erforderliche Personal (1 Disponent) im DBM wird im Rahmen der Überleitung in der MEG-H angesiedelt. Eine Personale aus der Führung der bisherigen Entsorgungssparte des DBM verbleibt im DBM, um die arbeitsrechtliche Führung des im DBM verbleibenden Entsorgungspersonals zu gewährleisten.

 

Die Überleitung in die MEG-H erfolgt auf der Basis tariflicher Besitzstandswahrung, wie bereits in der Vergangenheit mehrfach zwischen der Stadtwerke-Unternehmensgruppe und dem DBM realisiert. Für den Beschäftigten ergeben sich insofern keine negativen Auswirkungen

 

Unter den gleichen Rahmenbedingungen sollen die bisher in der MEG Beschäftigten der hoheitlichen Entsorgung in Marburg (Fahrer und Lader) in die MEG-H übergeleitet werden. Diese Überleitung erfolgt unter den Bedingungen des zwischen der Gewerkschaft ver.di und der MEG abgeschlossenen Haustarifvertrags, der auch für die MEG-H Anwendung finden soll.

 

Darüber hinaus soll der Ansatz weiter konkretisiert werden, durch Ansiedlung des bisher im Hauptgebäude befindlichen Abfallservicebüros im Kundenzentrum der Stadtwerke Marburg, das Angebot von Dienstleistungen an einer zentralen Anlaufstelle für die Bürgerinnen und Bürger zu bündeln und attraktiver zu gestalten.

 

 

2.4.  Rückübertragungsoption

 

Durch die verbindliche Rückübertragungsoption behält sich die Stadtverordnetenversammlung das uneingeschränkte Recht vor, z.B. bei sich verändernden rechtlichen Rahmenbedingungen, jederzeit eine Veränderung der hier beschlossenen Strukturen vorzunehmen. Damit bleiben den städtischen Gremien alle strategischen Möglichkeiten erhalten, um die hoheitliche Entsorgung an Veränderungen anzupassen und neu zu organisieren.

 

Unabhängig von der Restrukturierung bleibt die finanzwirtschaftliche Gesamtverantwortung der städtischen Gremien erhalten. Gleiches gilt für die satzungsrechtlichen Grundlagen der Gebühren- und Beitragsregelungen als auch der generellen Bestimmungen der Abfallsatzung, die ebenfalls unverändert von der Stadtverordnetenversammlung zu beschließen sind.

 

Der Aufsichtsrat der Stadtwerke hat in seiner Sitzung vom 31.08.2017 der Neuorganisation zugestimmt.

 

 

Die Betriebskommission des DBM hat in ihrer Sitzung am 06.09.2017 der Neuorganisation zugestimmt.

 

 

 

 

Dr. Thomas SpiesDr. Kerstin Weinbach

OberbürgermeisterStadträtin

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

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