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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/5840/2017

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss wird gebeten zu beschließen:

 

  1. Gemäß § 102 Abs. 5 i. V. m. § 100 Abs. 1 HGO wird unter Anerkennung der Unabweisbarkeit der Leistung einer überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung bei der I-Nr. I111.004.9 "Software" in Höhe von 300.000 € zugestimmt.

 

Die Deckung der überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung erfolgt durch die veranschlagten Verpflichtungsermächtigungen bei den I.Nrn. I661.003.7 „Instandsetzung Trojesteg“ in Höhe von 250.000 € und I612.003.3 „Wohnumfeldgestaltung Stadtwald und Waldtal“ in Höhe von 50.000 €.

 

  1. Die Mittel sind gleichzeitig freigegeben.

 

  1. Der Stadtverordnetenversammlung ist hiervon nachträglich Kenntnis zu geben.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 30.06.2017 das Konzept zur Strategie und Leitbild der „Digitale Verwaltung Marburg“ beschlossen. Hierzu gehört u. a. auch der Empfang und die Verarbeitung von elektronischen Rechnungen. Bei einer elektronischen Rechnung ist die elektronische Datei das Original der Rechnung, welche auch in der elektronischen Form weiterzubearbeiten und aufzubewahren ist. Die Kommunen müssen die Voraussetzungen hierfür bis zum 27.11.2019 schaffen.

 

Die Stadt Marburg braucht daher eine Infrastruktur, welche den Empfang, die Verarbeitung und die Aufbewahrung von elektronischen Rechnungen sicherstellt. Diese Anforderungen sind mit den aktuell eingesetzten EDV-Systemen nicht abzudecken, so dass die Anschaffung eines neuen Systems notwendig ist.

 

Die Kosten für die erste Rate dieses neuen Systems betragen nach der ersten Kostenschätzung rd. 300.000 €. Dieses Ausschreibungsvolumen erfordert eine europaweite Ausschreibung, die mit einer typischen Laufzeit von rd. 6 Monaten verbunden ist.

 

Damit die Anschaffung in der ersten Hälfte 2018 durchgeführt werden kann, muss bereits jetzt die Ausschreibung erfolgen. Der weitere Zeitplan sieht wie folgt aus:

 

  • Installation und Testphase bis Ende 3. Quartal in 2018
  • Pilotbetrieb mit wenigen Fachdiensten im 3. und 4. Quartal 2018
  • Systemeinführung in der Gesamtverwaltung in den ersten drei Quartalen 2019

 

Damit die Voraussetzungen für den Empfang und die Verarbeitung der elektronischen Rechnungen fristgerecht erfolgen können, ist die Ausschreibung umgehend in die Wege zu leiten. Hierfür ist die Bewilligung der überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung unabweisbar. Dies war bei der Aufstellung des Haushaltsplans 2017 nicht vorhersehbar, so dass die Voraussetzungen für die überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung erfüllt sind.

 

 

 

 

 

Dr. Thomas Spies

Oberbürgermeister

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Auszahlung im Haushaltsjahr 2018: 300.000 €

 

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